Antrag - 2019/AN/0394

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, den ermäßigten Tarif für Auszubildende mit Wohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs auf das preisliche Niveau des SemesterTickets für Studentinnen und Studenten anzugleichen.

 

In die Prüfung sollen gegenwärtige und potentielle Nutzerzahlen und finanzielle Auswirkungen einbezogen werden. Das Prüfergebnis ist spätestens zum April 2020 der Bürgerschaft vorzulegen, sodass ein möglicher Umsetzungsbeschluss rechtzeitig zum Ausbildungsbeginn 2020/21 erfolgen kann.

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Sachverhalt:

Mit dem Schuljahresbeginn 2019/20 ist das kostenlose Schülerticket für alle Schülerinnen und Schüler kommunaler und frei getragener Schulen mit Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock umgesetzt worden. Schülerinnen und Schüler einer beruflichen Schule profitieren in der Regel nicht davon, da durch die Bürgerschaft seinerzeit die Einschränkung „in Vollzeitschulausbildung“ beschlossen wurde. Auszubildende in einer dualen Ausbildung sind daher von der neuen Regelung ausgeschlossen. Die Ermäßigung für Auszubildende beträgt ca. 25 Prozent des Normaltarifs, der gegenwärtig bei 58 Euro/Monat liegt. Auszubildende zahlen aktuell also 43,50 Euro/Monat. Studentinnen und Studenten der Universität Rostock zahlen durch das Semesterticket derzeit monatlich 17,33 Euro (19,33 Euro inkl. Fahrradmitnahme).

 

Auszubildende verfügen in der Regel über ein sehr begrenztes Einkommen, genießen jedoch kaum die Vergünstigungen auf dem Niveau der Studentinnen und Studenten. Eine Angleichung des ÖPNV-Tarifs für Auszubildende korrigiert die seinerzeit durch die Bürgerschaft beschlossene Schlechterstellung. Zudem wird der ÖPNV für Auszubildende attraktiver gestaltet. Dadurch wird der Umstieg vom Auto auf den ÖPNV erleichtert. In der Folge wird die Luftreinheit in der Stadt ebenso verbessert wie die nach wie vor sehr angespannte Verkehrssituation in Rostock.

 

 

 

 

Die gegenwärtige Situation auf dem Arbeitsmarkt und der zunehmende Fachkräftemangel erfordern Maßnahmen, die duale Ausbildung attraktiver zu gestalten.

Eine deutliche Vergünstigung des Tarifes im ÖPNV kann eine bedeutsame kommunale Maßnahme darstellen.

 

Im Gegensatz zum Semesterbeitrag, der das SemesterTicket inkludiert und als pflichtig zu zahlenden Beitrag für Studentinnen und Studenten festlegt, soll der deutlich vergünstigte Tarif für Auszubildende weiterhin als freiwillige Leistung bzw. Tarifangebot bestehen bleiben.

 

In die Prüfung sind auch die Wirtschaftskammern- und verbände (IHK, Handwerkskammer, Unternehmerverband) sowie die Arbeitnehmervertretungen und andere mit einzubeziehen, ob und wie ein Modell der finanziellen Beteiligung durch die Arbeitgeberseite realisiert werden kann. Gegenwärtig übernehmen einige Arbeitgeber bereits die Kosten für das Azubi-Monatsticket.

 

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gez. Daniel Peters

Fraktionsvorsitzender

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Beschlüsse

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24.10.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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24.10.2019 - Finanzausschuss - zurückgezogen

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06.11.2019 - Bürgerschaft - überwiesen

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14.11.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Der Antrag wird den Mitgliedern zur Kenntnis gegeben. Eine Abstimmung zum Antrag entfällt, da dem ersetzenden Änderungsantrag Nr. 2019/AN/0394-05 (ÄA) zugestimmt wurde.

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04.12.2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, den ermäßigten Tarif für Auszubildende mit Wohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs auf das preisliche Niveau des SemesterTickets für Studentinnen und Studenten anzugleichen.

 

In die Prüfung sollen gegenwärtige und potentielle Nutzerzahlen und finanzielle Auswirkungen einbezogen werden. Das Prüfergebnis ist spätestens zum April 2020 der Bürgerschaft vorzu­legen, sodass ein möglicher Umsetzungsbeschluss rechtzeitig zum Ausbildungsbeginn 2020/21 erfolgen kann.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2019/AN/0394-05 (ÄA) (s. TOP 9.1.3)
entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2019/AN/0394:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nach Möglichkeiten für eine weitere Vergünstigung von Azubi-Tickets im ÖPNV über die bereits bestehende Ermäßigung hinaus zu suchen, unter Einbindung der Ausbildungsunternehmen, der IHK, des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie weiteren Beteiligten.
 

2. Die Bürgerschaft appelliert an die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, sich für ein landesweites Azubi-Ticket einzusetzen.