Beschlussvorlage - 2019/BV/0383

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock schließt mit dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, dem Landkreis Rostock und der Verkehrsverbund Warnow GmbH (VVW GmbH) für die Jahre 2020 bis 2027 den „6. Nachtrag zur Vereinbarung über den Ausgleich der durch die Anwendung des Verbundtarifes im Verkehrsgebiet des Verkehrsverbundes Warnow entstehenden verbundbedingten Verluste“ (Durchtarifierungsverluste - DTV) ab.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 Satz 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Bereits gefasste Beschlüsse:

2018/AN/4156 vom 05.12.2018

 

Sachverhalt:

Die VVW GmbH wurde gegründet, um aus Einzeltarifen der Verkehrsunternehmen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und im Landkreises Rostock einen Gemeinschaftstarif zu entwickeln.

 

Mit der Anwendung des einheitlichen Gemeinschaftstarifes durch alle Verkehrsunternehmen ergeben sich Verluste für die einzelnen Verkehrsunternehmen – sogenannte Durchtarifierungsverluste (DTV). Die DTV sind durch den Aufgabenträger auszugleichen, um wirtschaftliche Nachteile für die Verkehrsunternehmen zu vermeiden.

 

Der Ausgleich und die Abrechnung der DTV erfolgt streng getrennt nach dem Territorialprinzip (Hanse- und Universitätsstadt Rostock und Region) und entsprechend der erbrachten Verkehrsleistungen und angewandten Tarifmerkmale.

 

Für die Ermittlung der Ausgleichshöhe der verbundbedingten Verluste wird die datenbasierte Berechnung der verbundbedingten Verluste im Verkehrsverbund Warnow auf Grundlage der VVW-Verkehrserhebung 2016/17 mit Stand vom 15.11.2017 angewendet. Der Ausgleich verteilt sich zu 90,06 % auf die Hanse- und Universitätsstadt Rostock und zu 9,94 % auf den Landkreis Rostock (Region). Zur Aufrechterhaltung des Verbundtarifes im Verkehrsgebiet des Verkehrsverbund Warnow soll die Vereinbarung, gültig ab 01.01.2005, für die Jahre 2020 bis 2027 fortgeschrieben werden.

 

Unter der Voraussetzung, dass Ausgleichszahlungen von jährlich 2.000.000,00 € von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erfolgen, werden mit dieser Vereinbarung für die Jahre 2020 bis 2027 jährlich Ausgleichszahlungen in Höhe von 2.000.000,00 € durch das Land Mecklenburg-Vorpommern und 200.000,00 € durch den Landkreis Rostock vorgenommen.

Diese Ausgleichszahlungen sichern das einheitliche Tarifangebot der ÖPNV-Unternehmen in der Region Rostock und dabei insbesondere die Tarifintegration in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Der Tarifverbund wird damit weiterhin sichergestellt.

 

Mit dieser Beschlussvorlage wird in Umsetzung des Beschlusses 2018/AN/4156 beabsichtigt, dass die Vereinbarung für eine Dauer über den Finanzplanzeitraum (2023) hinweg geschlossen wird. Nach § 55a der Kommunalverfassung des Landes M-V sind sonstige laufende Zahlungsverpflichtungen, deren Laufzeit den Finanzplanzeitraum übersteigen, der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen. Dieser Rechtsvorschrift ist die Verwaltung gefolgt. Eine Rückantwort der Rechtsaufsichtsbehörde lag bei Redaktionsschluss nicht vor. Sofern diese vor dem 04.12.2019 bei der Verwaltung eingegangen sein sollte, wird umgehend die Bürgerschaft, spätestens in der Sitzung am 04.12.2019 darüber informiert.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aufwand/Auszahlungen im Teilhaushalt 15

Produkt: 54702 – sonstiger Personen- und Güterverkehr, Zuweisung und Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen

Konto: 54151000/74151000

in Höhe von jährlich 2.000.000,00 EUR für die Jahre 2020 bis 2027

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021 und der Folgejahre.

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten liegen nicht vor.

 

 

Claus Ruhe Madsen

Oberbürgermeister

der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

19.11.2019 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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21.11.2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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04.12.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen