Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 2019/AM/0370
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachbereitung der Sitzung der Bürgerschaft vom 25.09.2019
Anfrage von Anette Niemeyer (AUFBRUCH 09)
Beteiligung der Ortsbeiräte an der Haushaltsplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.09.2019
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
- Federführend:
- Sitzungsdienst
Sachverhalt:
In der Ortsbeiratssatzung sind die Rechte und Pflichten der Ortsbeiratsmitglieder und deren Aufgaben festgelegt, unter anderem die Mitwirkung an der Haushaltserstellung. Und es steht da ganz konkret, dass das zu erfolgen hat zwischen dem Eckwertebeschluss und der Erstellung des Haushaltsplanes.
Jetzt, so hören wir immer, gibt es gar keinen Eckwertebeschluss.
Wie ist dann eine Mitwirkung der Ortsbeiräte in welcher Art und Weise möglich?
Die Frage hat ganz praktische Gründe. Weil, wenn der Haushalt der Bürgerschaft schon vorgelegt worden ist, dann funktionieren nur noch Änderungsanträge mit Deckungsquellen. Das ist für Ortsbeiräte schwierig, weil sie dann ja nach anderen Ortsteilen schauen müssen, was eigentlich auch nicht zulässig ist.