Beschlussvorlage - 2019/BV/0345

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt das Angebot an Auszubildende, die in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erstmalig ihren Haupt- bzw. alleinigen Wohnsitz nehmen, zu verlängern.

 

Die Verlängerung gilt bis zum Widerruf durch die Bürgerschaft.

 

Das Angebot besteht aus einer einmaligen Zuwendung in Höhe von 150 EUR und soll ab dem 01.01.2020 an Auszubildende ausgezahlt werden.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs 2 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

- Nr. 2017/BV/3193 vom 06.12.2017

 

Begründung der Dringlichkeit für den Finanzausschuss:

 

Mit dem Beschluss Nr. 2017/BV/3193 wurde die Auszahlung des Begrüßungsgeldes zunächst nur für die Jahre 2018 und 2019 beschlossen. Um das Begrüßungsgeld auch ab 01.01.2020 an Auszubildende auszahlen zu können, ist daher eine Vorberatung im Finanzausschuss am 21.11.2019 und eine Beschlussfassung in der Bürgerschaftssitzung am 04.12.2019 erforderlich.


Sachverhalt:

 

Für die Jahre 2018 und 2019 wurde erstmalig Begrüßungsgeld für Auszubildende ausgezahlt.

 

Der Ansatz von 300 Auszubildenden, die das Begrüßungsgeld erhalten könnten, wurde 2018 weit überschritten. Für 2019 ist der Ansatz von 45.000 EUR durch den Doppelhaushalt 2018/2019 geblieben. Der erhöhte Bedarf wurde beim Ansatz für die Planung 2020/2021 berücksichtigt und beträgt pro Jahr 75.000 EUR.

 

 

Zeitraum

Anzahl der Auszubildenden, die sich mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung angemeldet haben

2018

500

2019 (Stand 21.10.2019)

385

 

 

Wie in der Vorlage 2017/IV/2961 dargestellt, waren aus diesen Wohnsitzwechseln zusätzlich Einnahmeverluste beim Schullastenausgleich (SLA) zu befürchten. Inwieweit das Begrüßungsgeld für Auszubildende tatsächlich in direkter Folge zu solchen Einnahmeverlusten geführt hat, ließe sich nur durch eine Betrachtung und Befragung der einzelnen Meldefälle feststellen. Allerdings ist ein solcher Effekt für das Jahr 2018 weder an den Einnahmen im Schullastenausgleich noch an der Anzahl der auswärtigen jungen Menschen in schulischer Vollzeitausbildung abzulesen:

 

 

Schuljahr

SLA in EUR

Anzahl der auswärtigen Auszubildenden VZ-Schüler

2016/2017

896.087,65

731

2017/2018

836.414,24

771

2018/2019

941.814,10

774

 

 

Insofern kommt der vermutete negative Effekt des Begrüßungsgeldes im Bereich des Schullastenausgleichs offenbar nicht oder nicht gravierend zum Tragen. Das belegt auch die Statistik der Einnahmen aus dem SLA in Anlage 1.

 

Eine Erklärung hierfür könnte sein, dass junge Menschen in schulischer Vollzeitausbildung keine Ausbildungsvergütung erhalten und oft sogar Schulgeld zahlen müssen. Diese Berufsschüler/innen werden in vielen Fällen keine eigene Wohnung in Rostock finanzieren können, und stattdessen weiterhin aus der elterlichen Wohnung im Umland nach Rostock pendeln. Ein Wechsel des Wohnsitzes nach Rostock ist diesen Auszubildenden also nicht möglich, so dass die Zahlung des Schullastenausgleichs an die HRO erhalten bleibt.

 

Eventuelle Mehr- und Minderausgaben bei Leistungsbezug nach SGB II können nicht dargestellt werden, da auch hierfür eine intensive Auswertung jedes Einzelfalls notwendig wäre.

 

Im Ergebnis ist bei der fortgesetzten Auszahlung des Begrüßungsgeldes auch an Auszubildende lediglich von überschaubaren negativen fiskalischen Effekten auszugehen.

 


Dem stehen auch weiterhin beträchtliche zusätzliche Einnahmen im Rahmen der einwohnerbezogenen FAG-Zuweisungen gegenüber. Daher – und auch als Willkommensgruß und als Signal der Wertschätzung der beruflichen Bildung - sollte das Begrüßungsgeld für Auszubildende bei erstmaliger Wohnsitznahme in der HRO bis auf Weiteres beibehalten werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

siehe Anlagen

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

21.11.2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

04.12.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen