Beschlussvorlage - 2019/BV/0291

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der öffentlichen Feuerwehren der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage).

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011, zuletzt geändert am 23.07.2019

 

bereits gefasste Beschlüsse:Nr. 2014/BV/0303 vom 25.03.2015 

 

Sachverhalt:

Anpassung der Gesetzlichkeiten und Tarife der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes der öffentlichen Feuerwehren der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Für die Kalkulation des Kostenersatzes der öffentlichen Feuerwehren der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurden als Grundlage die Aufwendungen des voraussichtlichen Jahresergebnisses 2017 berücksichtigt. Da es sich um eine Prognosekalkulation handelt, wurden die Haushaltsansätze für die Jahre 2020-2023 in den Haushalt 2020-2023 eingearbeitet.

 

Ermittlung der Personalkosten:

Für die Ermittlung der Personalkosten wurden die gesamten Personalkosten sowie Personalnebenkosten (einschließlich Versorgungszuschläge, Beihilfe und Sozialleistungen) berücksichtigt. Es erfolgte eine Umlegung nach KGST.

 

Einsatzbezogene Sachkosten:

Alle einsatzbezogenen anfallenden Sachkosten für Schaummittel, Ölbindemittel usw. werden in voller Höhe des jeweiligen Kaufpreises berechnet.

Die Gebührensätze steigen auf Grund der neuen Regelung im BrSchG § 25 Absatz 3, letzter Satz, danach dürfen die Vorhaltekosten auf Grundlage der im gewerblichen Bereich üblichen Nutzungszeiten berechnet werden (die sogenannte Handwerkerregelung 2.000 Jahresstunden).

 

Gemäß den Regelungen des alten BrSchG war eine Gebührenkalkulation für die Vorhaltekosten (fixe Kosten) auf der Grundlage von 8.760 Jahresstunden (365 Tage x 24 Stunden) vorgeschrieben.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 37

Produkt: 12601Bezeichnung: Brandschutz

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.: -Bezeichnung: -

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

 

 

 

 

 

 

2020

2021

12601.43120014 Verwaltungsgebühren Brandeinsätze

100.000 €

-

100.000 €

-

2020

2021

12601.43120015 Verwaltungsgebühren techn. Hilfeleistung

5.000 €

-

5.000 €

-

2020

2021

12601.43120016 Verwaltungsgebühren Tiernotrettung

7.500 €

-

7.500 €

-

2020

2021

12601.43120010

Verwaltungsgebühren

1.500 €

-

1.500 €

-

2022

2023

12601.43120014 Verwaltungsgebühren Brandeinsätze

80.000 €

 

80.000 €

 

2022

2023

12601.43120015 Verwaltungsgebühren techn. Hilfeleistung

1.000 €

 

1.000 €

 

2022

2023

12601.43120016 Verwaltungsgebühren Tiernotrettung

7.500 €

 

7.500 €

 

2022

2023

12601.43120010

Verwaltungsgebühren

1.500 €

 

1.500 €

 

 

 

 

 

 

Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

20.02.2020 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

04.03.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen