Informationsvorlage - 2019/IV/0273
Grunddaten
- Betreff:
-
Terminverlängerung zur Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft 2013/AN/5013 - studentische Kindertageseinrichtung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 10.09.2019
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Fed. Senator/in:
- OB, Claus Ruhe Madsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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25.09.2019
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
Nr. 2013/AN/5013 vom04.12.2013
Nr. 2014/BV/5272 vom 05.03.2014
Nr. 2016/BV/1525 vom 02.03.2016
Nr. 2017/BV/2816 vom 14.06.2017
Sachverhalt:
Die Prüfung der Integration einer Kindertagesstätte mit besonderen Öffnungszeiten und Leistungsangeboten in der Nähe des neuen Campus der Universität Rostock in der Albert-Einstein-Straße gemäß Nr. 1 des Beschlusses kann nur im Zuge der Planverfahren für die Bebauungspläne Nr. 09.SO.191 „Studieren und Wohnen beim Pulverturm“ und Nr. 09.SO.192 „Wohn- und Sondergebiet am Südring“ erfolgen.
Die Planbearbeitung ist noch nicht abgeschlossen und hat auch noch nicht den Arbeitsstand erreicht, auf dem eine Verbindlichkeit für das Vorhaben KITA abgeleitet werden kann. Die Option einer Kindertageseinrichtung ist im ersten Entwurf beider B-Pläne enthalten.
Aufgrund der erfolgten Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und Einzelpersonen im Rahmen der Auslegung und TÖB-Beteiligung ist eine Überarbeitung des B-Plans Nr. 09.SO.192 „Wohn- und Sondergebiet am Südring“ notwendig. Dieser ist dann erneut auszulegen und soll die Option einer Kindertageseinrichtung weiterhin enthalten.
Der Bebauungsplan Nr. 09.SO.191 „Studieren und Wohnen beim Pulverturm“ hat den Stand der Auslegungsreife erreicht. Die entsprechende Vorlage für einen Auslegungsbeschluss soll zeitnah der Bürgerschaft zur Entscheidung übergeben werden.
Zuverlässige Aussagen zur Umsetzung des Beschlusses 2013/AN/5013 – studentische Kindertageseinrichtung werden erst nach den erforderlichen Verfahrensschritten der öffentlichen Auslegung der Bebauungspläne Nr. 09.SO.191 „Studieren und Wohnen beim Pulverturm“ und Nr. 09.SO.192 „Wohn- und Sondergebiet am Südring“, und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Abwägung eingehender Stellungnahmen vorliegen.
Das Ergebnis kann der Bürgerschaft frühestens zum 31.10.2020 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.