Informationsvorlage - 2019/IV/0272

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:§ 22 Abs. 2 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2013/AN/4245 vom 30.01.2013

Nr. 2013/BV/4575 vom 19.06.2013

Nr. 2014/BV/5421 vom 02.04.2014

Nr. 2016/BV/1526 vom 02.03.2016

Nr. 2017/BV/2815 vom 14.06.2017

 

Sachverhalt:

Die Prüfung der Integration des Interkulturellen Gartens in das Bebauungsplangebiet
Nr. 09.W.192 „Wohn- und Sondergebiet am Südring“ kann nur im Zuge des Planverfahrens unter Beachtung weiterer Belange erfolgen. Die Planbearbeitung ist noch nicht abgeschlossen und die Option des Interkulturellen Gartens ist im ersten Entwurf bei der erfolgten Auslegung enthalten.

 

Aufgrund der erfolgten Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und Einzelpersonen ist eine Überarbeitung des B-Plans notwendig. Dieser ist dann erneut auszulegen und soll die Option „Interkultureller Garten“ weiterhin enthalten.

 

Zuverlässige Aussagen zur Umsetzung des Beschlusses 2013/AN/4245 - Standort des Interkulturellen Gartens werden erst nach den erforderlichen Verfahrensschritten der öffentlichen Auslegung des B-Plans Nr. 09.SO.192 „Wohn und Sondergebiet am Südring“ und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Abwägung eingehender Stellungnahme vorliegen.

 

Das Ergebnis kann der Bürgerschaft frühestens zum 31.10.2020 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

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Beschlüsse

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25.09.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben