Dringlichkeitsantrag - 2019/DA/0266

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Mittel der Zuweisung des Betreuungsgeldes zur Einrichtung St. Andreas dahingehend umzuwidmen, um die zusätzlich entstehenden Kosten einer zweiten Einrichtungsleitung anteilig zu finanzieren.

 

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Begründung der Dringlichkeit:

Wird mündlich vorgetragen.

 

Sachverhalt:

Wird mündlich vorgetragen.

 

 

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Beschlüsse

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28.08.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen