Antrag - 2019/AN/0265

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

ZURÜCKGEZOGEN AM 16.10.2019

 

 

A. Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock setzt sich für konsequenten Klimaschutz ein.

  1. In den nächsten Jahren müssen wir als Stadt konsequent Handeln, um Energieeinsparung, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien und die Bindung von CO2 voran zu bringen.
  2. Als Stadt wollen wir Vorbildfunktion übernehmen.

 

B. Die Bürgerschaft beschließt folgende konkrete Ziele für die Stadtverwaltung
    und die kommunalen Unternehmen:

  1. Die CO2-Emissionen der Stadtverwaltung und der städtischen Unternehmen sind
    von 2018 bis 2050 um mindestens 90 % zu reduzieren. Dazu sind die Emissionen von 2021-2050 jedes Jahr um mindestens 3 Prozent zu reduzieren (im Vergleich zu 2018).
    Minderungen aus Vorjahren können auf Folgejahre angerechnet werden.
    Abweichungen sind zu begründen und bedürfen der Bestätigung durch die Bürgerschaft.
  2. Die Anstrengungen zur CO2-Bindung sind zu verstärken, insbesondere durch:
    - zusätzliche Bäume und anderes Grün auf städtischen Flächen
    - Auflagen zur klimafreundlichen Bewirtschaftung von Flächen im Eigentum der Stadt,
      die landwirtschaftlich bewirtschaftet werden.
  3. Energieberatung und Umweltbildung zu Themen des Klimaschutzes sind auszubauen,
    z.B. in Kooperation mit Partnern wie der Verbraucherzentrale, der LEKA, Wirtschafts- und Umweltverbänden.

 

C. Konkrete Maßnahmen benennen und umsetzen:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Umsetzung der oben genannten Ziele
    durch die Stadtverwaltung und die städtischen Unternehmen zu gewährleisten.
  2. Dazu haben die Stadtverwaltung und die städtischen Unternehmen bis Ende 2020 der Bürgerschaft jeweils „Maßnahmenpläne Klimaschutz“ für den Zeitraum 2021 - 2025 mit folgenden Punkten vorzulegen:

a)      aktueller Energieverbrauch und aktuelle CO2-Emissionen

b)      aktuelle Erzeugung und Nutzung Erneuerbarer Energien

c)      vorgesehene Maßnahmen zur CO2-Minderung und Bindung nach Jahren 2021 -2025 mit Darstellung der Effekte und Kosten

d)      vorgesehene finanzielle und personelle Ressourcen zur Umsetzung
inklusive geplanter Auswirkungen in Haushalten bzw. Wirtschaftsplänen

e)      Abweichungen vom o.g. 3%-Ziel sind im Einzelfall möglich. Sie sind zu begründen und bedürfen der Bestätigung durch die Bürgerschaft.

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu gewährleisten, dass entsprechende Maßnahmepläne für den Zeitraum bis 2050 alle 5 Jahre vorgelegt werden.
  2. Die Stadtverwaltung und die Bürgerschaft müssen künftig bei jeder Entscheidung vorher prüfen, ob sie sich negativ auf das Klima auswirkt. Dabei soll klimafreundlichen Lösungen der Vorzug gegeben werden.

 

D. Controlling gewährleisten

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein regelmäßiges Controlling zu gewährleisten, dazu sind ab 2022 alle 2 Jahre Klimaschutzberichte vorzulegen,
die in kompakter Form Bericht erstatten, insbesondere über:

a)      Entwicklung von Energieverbrauch und CO2-Emissionen

b)      Entwicklung von Erzeugung und Nutzung Erneuerbarer Energien

c)      Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen zur CO2-Minderung und Bindung
mit Darstellung der Effekte und Kosten

d)      vorgesehene Maßnahmen zur Nachsteuerung

 

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Sachverhalt:

Rostock ist als Stadt an der Küste, nur wenige Meter über dem Meeresspiegel,
von den Folgen des Klimawandels besonders betroffen.

 

Rostock engagiert sich bereits seit Jahren im Klimaschutz, u.a. mit dem Masterplan 100 % Klimaschutz, dem Rahmenkonzept zur Anpassung an den Klimawandel sowie verschiedenen Detailkonzepten zur Straßenbeleuchtung, Elektromobilität u.a..

Auch viele der kommunalen Unternehmen engagieren sich in ähnlicher Weise.

 

Die bisherigen Anstrengungen reichen angesichts der vor uns liegenden Anforderungen jedoch nicht aus. Daher müssen wir unsere Bemühungen für den Klimaschutz und die Energiewende verstärken und beschleunigen. Dabei wollen wir zuerst bei uns selbst, d.h. bei der Stadtverwaltung und den städtischen Unternehmen beginnen. Auf diese konzentriert sich daher der vorliegende Antrag.

 

Im Detail sollen die Verwaltung und die kommunalen Unternehmen selbst konkrete Umsetzungsvorschläge machen, damit jeweils die sinnvollsten Instrumente genutzt werden, die mit möglichst geringen Kosten die notwendigen CO2-Minderungen erreichen.

 

Angesichts des enormen Handlungsbedarfs kann es aber auch erforderlich sein, dass die Bürgerschaft weitere Rahmenbedingungen oder Ziele festlegt, z.B. zur klimaneutralen Stadtentwicklung, zur Energieeffizienz von Gebäuden, zur Verkehrswende, zur Umstellung auf alternative Antriebe bzw. auf LED-Beleuchtung, zum Ausbau Erneuerbarer Energien, zur Förderung von Existenzgründungen und Innovationen im Bereich Energie und Klimaschutz sowie zu klimaneutralen Veranstaltungen.

 

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Uwe FlachsmeyerDr. Wolfgang NitzscheThoralf Sens

FraktionsvorsitzenderStellv. Fraktionsvorsitz.Stellv. Fraktionsvorsitz.

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Beschlüsse

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19.09.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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25.09.2019 - Bürgerschaft - vertagt

 

- mit Bezug auf zunächst zu behandelnde weitere vorliegende Anträge in dieser Sitzung vertagt und folgende Ausschüsse um (erneute) Behandlung gebeten:
- Bau- und Planungsausschuss,
- Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration,
- Finanzausschuss,
- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus,
- Betriebsausschuss für den „Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung
  der Hansestadt Rostock“,
- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

 

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16.10.2019 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung - zurückgezogen

Erweitern

23.10.2019 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zurückgezogen