Änderungsantrag - 2019/AN/0235-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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-         - zurückgezogen am 04.11.2019,  es liegt Nr. 2019/AN/0235-03 (ÄA) vor

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag wird wie folgt ersetzt:

 

Die Rostocker Bürgerschaft bekennt sich zu dem Grundsatz, kommunales Eigentum auch für künftige Generationen zu erhalten und zu stärken.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf die städtischen Unternehmen und Beteiligungen einzuwirken, Alternativen zum Verkauf von Vermögenswerten wie Vermietung, Verpachtung sowie Vergabe von Erbbaurechten stärker zu nutzen.

 

Dazu sind entsprechende Vereinbarungen mit den städtischen Unternehmen zu treffen.

 

Insbesondere ist in die Gesellschaftsverträge ein Zustimmungserfordernis durch den Aufsichtsrat für den Verkauf von Grundstücken und Immobilien ab einer angemessenen Wertgrenze aufzunehmen, zum Beispiel ab einer Summe von 100.000 € für Grundstücksverkäufe und 250.000 € für Immobilienverkäufe.

 

Die Vereinbarungen und Änderungsvorschläge für die Gesellschaftsverträge sind der Bürgerschaft bis Ende des Jahres zum Beschluss vorzulegen.

 

Ausschüttungen städtischer Unternehmen sollen grundsätzlich maßvoll erfolgen, insbesondere sind die Eigenkapitalquote und zukünftige Investitionsvorhaben zu berücksichtigen und eine ausreichende Eigenkapitalausstattung sicher zu stellen.

 

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Uwe Flachsmeyer

Fraktionsvorsitzender

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Beschlüsse

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28.08.2019 - Bürgerschaft - vertagt

Erweitern

25.09.2019 - Bürgerschaft - überwiesen