Antrag - 2019/AN/0232

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Umsetzung eines Rauchverbotes auf allen kommunalen Kinder-, Geräte- und Ballspielplätzen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu prüfen.  
Der Oberbürgermeister wird ferner beauftragt, auch die von Rostocker Wohnungs-gesellschaften, städtischen Gesellschaften und anderen Eigentümern betriebenen öffentlich zugänglichen Spielplätze in die Prüfung mit einzubeziehen.

Das Prüfungsergebnis  ist  der Bürgerschaft zur Dezembersitzung  2019 vorzulegen.

 

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- am 27.08.2019 von der Tagesordnung der Sitzung der Bürgerschaft am 28.08.2019
bis zur Sitzung am 25.09.2019 zurückgestellt

 

Sachverhalt:

Rauchen schadet der Gesundheit von Erwachsenen und besonders der von Kindern direkt und indirekt. Zigarettenkippen sind die größte universell vorkommende Verschmutzung in Sandkästen und auf Kinderspielplätzen. Sie können viele Jahre in der Natur überdauern.

Zigarettenreste sind aber bei Weitem nicht nur ein ästhetisches Problem oder geben ein schlechtes Vorbild ab, sondern stellen ebenfalls  eine ausgeprägte toxische Gefährdung für Kinder dar.

Die Filter nehmen bis zu 50 Prozent des Teeres und viele andere Toxine aus dem Zigarettenrauch auf.  Als Umgebungsmüll geben Kippen in ihnen gespeicherte Giftstoffe wie Nikotin, Arsen Schwermetalle (Chrom, Cadmium Blei, Kupfer) oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe ab.

Die größte Gefahr liegt aber sicherlich darin, dass kleine Kinder mit herumliegenden Kippen spielen und diese in den Mund nehmen können. Bereits die geringe Anzahl von einer bis drei verschluckten Zigarettenkippen kann bei Kleinkindern Symptome einer Vergiftung wie Übelkeit, Erbrechen und Durchfall hervorrufen.

Kinder haben ein Recht auf Spiel und Bewegung in frischer Luft und gesunder Umgebung. Gerade in städtischer, schon prinzipiell stärker belasteter Umgebung kommt dafür öffentlichen Spielplätzen eine große Bedeutung zu.

Die Ausstattung und Sicherheit der Spielplätze unterliegen definierten Sicherheitsvorgaben. Diese werden regelmäßig geprüft, um Gesundheitsgefährdungen vorzubeugen.

Jedoch gerade bei diesem gesundheitlich bedeutsamen Gefahrenpotential findet sich kein präventiver Ansatz.

So fordern das Deutsche Krebsforschungszentrum, das Deutsche Kinderhilfswerk und viele Ortsverbände des Deutschen Kinderschutzbundes ein Rauchverbot auf Spielplätzen.

Mehrere Bundesländer Bayern, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland legten bereits ein Rauchverbot auf Spielplätzen fest. In vielen anderen Städten gibt es kommunale Rauchverbote auf Spielplätzen.

 

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gez. Daniel Peters
Fraktionsvorsitzender

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Beschlüsse

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22.08.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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19.09.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Der Antrag wurde bereits in der Sitzung am 22.08.2019 beraten und abgelehnt.

Die Mitglieder haben dem in dieser Sitzung vorliegenden ersetzenden Änderungsantrag Nr. 2019/AN/0232-02 (ÄA) schließlich zugestimmt.

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25.09.2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Umsetzung eines Rauchverbotes auf allen kommunalen Kinder-, Geräte- und Ballspielplätzen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu prüfen.

 

Der Oberbürgermeister wird ferner beauftragt, auch die von Rostocker Wohnungsgesell­schaften, städtischen Gesellschaften und anderen Eigentümern betriebenen öffentlich zugänglichen Spielplätze in die Prüfung mit einzubeziehen.

 

Das Prüfungsergebnis ist der Bürgerschaft zur Dezembersitzung 2019 vorzulegen.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2019/AN/0232-03 A) (s. TOP 8.3.3)
entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2019/AN/0232:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das geltende Rauchverbot auf kommunalen Kinder-, Geräte- und Ballspielplätzen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit geeigneten Maßnahme stärker zu kontrollieren und Zuwiderhandlungen zu sanktionieren. 

 

Der Oberbürgermeister wird ferner beauftragt, auch die von Rostocker Wohnungs­gesellschaften, städtischen Gesellschaften und anderen Eigentümern betriebenen öffentlich zugänglichen Spielplätze in die Maßnahmen mit einzuschließen und hierzu mit den Eigentümern zu Übereinkünften zu kommen, die eine Durchsetzung des Rauchverbotes realisieren. 

 

Die Bürgerschaft ist in ihrer Sitzung im Januar 2020 über den Arbeitsstand der Umsetzung zu informieren.