Beschlussvorlage - 2019/BV/0226

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 09.SO.162 „Groter Pohl – westlicher Teil“ eingereichten Stellungnahmen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I, S. 2808), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), berichtigt am 20.01.2016 (GVOBl. M-V S. 28/29),


beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 09.SO.162 „Groter Pohl – westlicher Teil“, begrenzt

 

• im Nordwesten:durch den Kreisverkehr in der Erich-Schlesinger-Straße und durch
die Nordwestgrenze des Betriebsgeländes der Feuerwache,

• im Nordosten:durch die Nordostgrenze des Betriebsgeländes der Feuerwache und                                           durch die Nordostgrenze des Geländes der bestehenden
Autowaschanlage,

• im Südosten:durch die vorhandene Straße Pütterweg,

• im Südwesten:durch die vorhandene Erich-Schlesinger-Straße,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text mit örtlichen Bauvorschriften (Teil B), zusammen Anlage 2, als Satzung.

 

3. Die Begründung, Anlage 3, wird gebilligt.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V, § 2 Abs. 1 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

--

 

Sachverhalt:

Nach der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 09.SO.162 „Groter Pohl“ im Jahr 2010 wurde ein erster, nicht problembehafteter Teilbereich als „Groter Pohl – östlicher Teil“ 2011 als Satzung beschlossen. So konnten bereits erste Bauvorhaben, insbesondere der Verbrauchermarkt mit seinem Kopfbau, kurzfristig auf diesen Flächen errichtet werden.

 

Annähernd die restlichen Flächen des ursprünglichen Entwurfs von 2010 entlang der Erich-Schlesinger-Straße sollen nunmehr, als „Groter Pohl – westlicher Teil“ betitelt, als Satzung beschlossen werden.

 

Der Bereich nordöstlich der Erich-Schlesinger-Straße zwischen Südring und bestehender Feuerwache ist gegenwärtig mit einer Tankstelle, einem Bürohaus sowie dem Bestandsgebäude der Feuerwache belegt. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans soll das Gebiet an der Erich-Schlesinger-Straße als ein erster Teil der „Südwestlichen Bahnhofsvorstadt“ weiter entwickelt werden. Hierbei soll die Feuerwache erhalten werden und darüber hinaus soll für die geplante Erweiterung des Betriebsgeländes, in Richtung der südöstlich angrenzenden, von Kleingärten bereits beräumten Freifläche, die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit neu geschaffen werden. Insgesamt sollen neben der Berufsfeuerwehr auf der Erweiterungsfläche auch die Freiwillige Feuerwehr, der Katastrophenschutz und ein Rettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes untergebracht werden.

 

Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan (FNP) entwickelt. Dieser stellt das Plangebiet zum Teil als „Flächen für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“, zum anderen Teil als Wohnbauflächen dar. Diese sind Teil der ca. 15 ha großen Wohnbauflächen W.9.4, die von einem Sondergebiet „Wissenschaft und Technik“ (SO.9.4) umschlossen werden. Eine Nutzungsmischung im Gesamtgebiet ist planerisches Ziel. Die genaue Ausformung der Teilgebiete muss in der verbindlichen Bauleitplanung erfolgen. Die im FNP dargestellten Wohnbauflächen werden aus Belangen des Lärmschutzes im Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen benachbarten Bebauungsplans Nr. 09:W.192 „Wohn- und Sondergebiet am Südring“ Aufnahme finden.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB wurde auf einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung am 16.04.2009 durchgeführt. Vom 18.02.2010 bis zum 19.03.2010 hat der 1. Entwurf des Bebauungsplans bereits einmal öffentlich ausgelegen, ein östlicher Teilbereich dieses Entwurfs wurde am 02.02.2011 als Satzung beschlossen und zur Rechtskraft geführt, der hier vorliegende westliche Teil hat vom 09.04. bis zum 11.05.2017 erneut ausgelegen.

 

Es wurde eine Umweltprüfung zur Ermittlung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen durchgeführt. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB von der Planungsabsicht unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

 

Zur Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan (GOP) erarbeitet worden, in dem die erforderlichen Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen ermittelt worden sind.

 

Die Größe des Geltungsbereichs des Bebauungsplans beträgt ca. 5 ha.

 

Für bauliche Maßnahmen auf den Flächen für Gemeinbedarf inkl. der Anwuchspflege für Ausgleichsmaßnahmen sind Kosten im Haushalt des KOE, für die späteren Pflegekosten dieser Ausgleichsmaßnahmen sind ab 2022 Aufwendungen im Teilhaushalt des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege vorgesehen.


Zum Verfahren:

 

Die Bürgerschaft hat am 10.06.2009 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 09.SO.162 Sondergebiet „Groter Pohl“ aufzustellen. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans ist am 01.07.2009 im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock „Städtischer Anzeiger“ ortsüblich bekanntgemacht worden.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 20.11.2009  von der Planungsabsicht unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert worden.

 

Die Öffentlichkeit wurde im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung am 14.01.2010 von der Planungsabsicht unterrichtet.

 

Unter Berücksichtigung der vorliegenden Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist der Entwurf des Bebauungsplans erarbeitet und der Begründung ein Umweltbericht beigefügt worden.

 

Der Bebauungsplan ist in der Zeit vom 18.02.2010 bis zum 19.03.2010 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt worden. Parallel mit der öffentlichen Auslegung wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 18.02.2010 beteiligt (§ 4 Abs. 2 BauGB).

 

Aufgrund dringend anstehender Investitionen im Bereich des sonstigen Sondergebietes SOHDB7 ist das Verfahren für die östliche Teilfläche, bestehend aus den Baugebieten SOFE 6, SOHDB7, den Planstraßen B und C, der östlichen Teilfläche der Erich-Schlesinger-Straße, den Verkehrsflächen mit den besonderen Zweckbestimmungen Rad- und Fußweg, Mischverkehrsfläche und Fußgängerbereich sowie der Grünfläche Nr. 3 zwischenzeitlich abgeschlossen worden. Für das Gelände der Feuerwache und die östlich daran angrenzenden Flächen, bis hin zum Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans für den östlichen Teil,


wird das Planverfahren als B-Plan Nr. 09.SO.162 „Groter Pohl - westlicher Teil“ weitergeführt. In den Geltungsbereich wurde die südliche Teilfläche des sonstigen Sondergebietes SOFE6 „Forschung und Entwicklung“ einbezogen, um die Planung an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.  

 

Am 08.11.2017 ist der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 09.SO.162 „Groter Pohl-westlicher Teil“ von der Bürgerschaft gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt worden.

 

Die Entwürfe des Plans und der Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen wurden nach § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 09.04.2018 bis zum 11.05.2018 zu Jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung ist im Amts- und Mitteilungsblatt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock „Städtischer Anzeiger“ vom 28.03.2018 ortsüblich bekanntgemacht worden.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden mit Schreiben vom 19.04.2018 nach § 4a Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung beteiligt.

 

Schwerpunkte der Abwägung im Zuge der Beteiligung gem. § 3 (2), § 4 (2) u. § 4a (3) S. 4 BauGB

 

Im Rahmen der zweiten Auslegung 2018 wurde seitens der Öffentlichkeit nur eine Stellungnahme mit hauptsächlichem Bezug auf die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung abgegeben.

 

Seitens der Behörden kamen auch keine gravierenden Änderungsanforderungen, so dass die heutige Fassung zum Satzungsbeschluss weitestgehend dem ausgelegten Entwurf von 2018 entspricht. Näheres findet sich in der Abwägung, Anlage 1.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

in Vertretung



Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.09.2019 - Ortsbeirat Südstadt (12) - ungeändert beschlossen

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18.09.2019 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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19.09.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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24.09.2019 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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25.09.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen