Beschlussvorlage - 2019/BV/0210

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Annahme von Geldzuwendungen der SCHLIE-Stiftung in Höhe von 20.000,- EUR zugunsten des Projektes JeKi (Jedem Kind ein Instrument in Rostock).

 

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Beschlussvorschriften:

§ 44 (4) Kommunalverfassung M-V

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:  -

 

Sachverhalt:

 

Das Konservatorium der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhielt am 09.07.2018 und am 15.12.2018 von der SCHLIE-Stiftung, Buschwerder Winkel 2, 21107 Hamburg Geld­zuwendungen in Höhe von je 10.000,- € für das Projekt JEKI (Jedem Kind ein Instrument in Rostock) einschließlich des JEKI-Unterprojektes ROKIS (Rostocker Kinder singen).

Die unterzeichneten „Erklärungen zur Hingabe einer Geldzuwendung“ liegen dem Konservatorium vor.

 

Die Verwendung erfolgt unmittelbar gem. § 52 (2) Nr. 5 Abgabenordnung zur Förderung von Kunst und Kultur.

 

Laut § 44 (4) Kommunalverfassung M-V ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag ab 1.000,- € durch die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu treffen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 44

 

Produkt:26301Bezeichnung: Konservatorium

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.: -Bezeichnung: -

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

2018

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

 

37991000 / sonstige Verbindlichkeiten – Spenden vor Annahme nach § 44 Absatz 4 KV M-V

20.000 EUR

 

 

 

 

699440000/ Konservatorium, Musikschule durchlaufende Gelder – Spenden vor Annahme nach § 44 Absatz 4 KV M-V

 

 

 

20.000 EUR

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

 

 

Claus Ruhe Madsen

 

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25.09.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen