Stellungnahme - 2019/AN/0091-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Ursache der höhten Verkehrsbelastung in der Gutenbergstraße ist eine Folge der Baumaßnahmen im Petridamm und Dierkower Damm.

Trotz ausgeschildeter Umleitung über die Rövershäger Chaussee – Dierkower Allee nutzen viele Autofahrer den kürzeren Weg über die Gutenbergstraße.

Die Freigabezeit der Linksabbieger in die Gutenbergstr. wurde nicht verändert, um die Attraktivität diese Route nicht noch zu erhöhen.

Mit Fertigstellung der Baumaßnahme voraussichtlich ab Mitte 2020 wird der Verkehr in der Gutenbergstr. wieder geringer.

 

Im Bereich der Haltestelle der Straßenbahn Dierkow-Zentrum  (siehe Anlage 1) liegt die Gutenbergstraße in einer Kurve und ist daher schlecht einzusehen. Dagegen liegt die Haltestelle Katerweg (siehe Anlage 2) gut einsehbar parallel zur Gutenbergstraße.

Der Abstand zwischen der Kreuzung Rövershäger Chaussee L22 / Gutenbergstraße mit einer sicheren Querungsmöglichkeit für die Fußgänger über die Gutenbergstraße beträgt nur ca. 220m zur Haltestelle Katerweg (siehe Anlage 3).

 

Auch wenn derzeit in der Gutenbergstraße, vorrangig in Fahrtrichtung Dierkower Kreuz, ein höheres Verkehrsaufkommen zu verzeichnen ist, sind die Zeitlücken zwischen den somit auch pulkweise fahrenden Fahrzeugen ausreichend, um die Fahrbahn gefahrlos zu queren. Ein Verkehrssicherheitsdefizit wird daher nicht gesehen.

 

 

Der Aufwand und Nutzen für eine weitere Fußgängersignalanlage in der Gutenbergstraße im Bereich der Haltestelle Katerweg, deren Problem bauzeitlich begrenzt ist, ist aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt.

 

Die Fußgängersignalanlage in der Gutenbergstraße, Höhe Dierkow Zentrum liegt nur 420 m entfernt und ist auf Grund der Baumaßnahme Petridamm aus Sicherheitsgründen rund um die Uhr im Betrieb.

 

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Holger Matthäus

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.08.2019 - Finanzausschuss - vertagt

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22.08.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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27.08.2019 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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28.08.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben