Beschlussvorlage - 2019/BV/0189

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:


Die Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019 in dem Produktkonto 26101.54110000/74110000 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen – Volkstheater Rostock GmbH (VTR) in Höhe von 861.500,00 EUR wird erteilt.

Die Deckung in Höhe von 861.500,00 EUR erfolgt in Höhe von 615.000,00 EUR aus überplanmäßigen Erträgen/Einzahlungen aus verbundenen Unternehmen (RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH) des Produktes 54701.47300000/67300000.
Die Deckung in Höhe von 246.500,00 EUR erfolgt aus Minderaufwendungen/-auszahlungen bei Zinsaufwendungen des Produktes 61201.57514000/77514000.

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 4 Ziff.2 KV M-V in Verbindung mit § 6 Abs. 4 Ziff. 1 Hauptsatzung der HRO

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Beschluss des Hauptausschusses Nr. 2019/BV/4625 vom 07.05.2019

 

Sachverhalt:
 

Am 12.06.2018 wurde zwischen den Theaterträgern sowie den Intendanten der Theater und der Ministerpräsidentin und den Ministerien für Bildung, Wissen und Kultur sowie dem Finanzministerium der Theaterpakt geschlossen.

 

Der Theaterpakt ist eine Absichtserklärung zur Finanzierung der Mehrspartentheater für den Zeitraum 2018 bis 2028. Mit der Absichtserklärung wird die Zielstellung verbunden, vielfältige und hochwertige Theaterangebote an allen bisherigen Standorten zu sichern und dafür nachhaltige und finanzierbare Strukturen zu schaffen, in denen eine dem Flächentarif annähernde Bezahlung möglich ist.

 

Die Absichtserklärung war zu konkretisieren.

 

Mit der Vorlage Nr. 2019/IV/4665 wurde die Bürgerschaft am 15.05.2019 über das Ergebnis der Verhandlungen mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern vom 09.05.2019 zur Untersetzung des Theaterpaktes für die Mehrspartentheater des Landes Mecklenburg-Vorpommern informiert.

 

In der Vorlage wurden die für das Volkstheater ausgehandelten Theaterzuschüsse des Landes (8.950 TEUR) und der Stadt (9.313 TEUR) für das Jahr 2019 sowie die vereinbarte Nachzahlung (Land: 90 TEUR; Stadt: 74 TEUR) für das Jahr 2018 bekannt gegeben.

 

Vor diesem Hintergrund ist durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock der Volkstheater Rostock GmbH im Jahr 2019 vereinbarungsgemäß für den laufenden Geschäftsbetrieb ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 9.387 TEUR zu zahlen.

 

Unter Berücksichtigung der Entscheidung zur Beschlussvorlage Nr. 2019/BV/4625  „Überplanmäßigen Bewilligung für die Volkstheater Rostock GmbH“ vom 07.05.2019 hat sich der Haushaltsansatz der Hanse- und Universitätsstadt Rostock des Jahres 2019 für das Produktkonto 26101.54110000/74110000 bereits von 8.400 TEUR auf 8.525 TEUR erhöht. Damit besteht noch ein Fehlbedarf in Höhe rund 862 TEUR.

 

Der vorläufige Zuwendungsbescheid des Landes zur Theaterfinanzierung des Jahres 2019 legt in einer Nebenbestimmung fest, dass die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bis zum 21.09.2019 und damit vor Auszahlung der 4. Rate einen von der Gesellschafterversammlung beschlossenen Wirtschaftsplan einreicht (Bedingung zur Auszahlung).

 

In der Folge hat die Volkstheater Rostock GmbH den Wirtschaftsplan des Jahres 2019 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Verhandlungen zum Theaterpakt vom 09.05.2019 fortgeschrieben und der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 27.06.2019 diesen der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Der Oberbürgermeister kann der vorgelegten Fortschreibung zur Wirtschaftsplanung 2019 der Volkstheater Rostock GmbH in seiner Funktion als Vertreter der Gesellschafterin Hanse- und Universitätsstadt Rostock nicht zustimmen, wenn die Zuschussansätze im Wirtschaftsplan der VTR und im Haushaltsplan der Stadt nicht übereinstimmen.

 

Eine fehlende Zustimmung des Gesellschaftervertreters  zur Fortschreibung der Wirtschaftsplanung 2019 der VTR  hätte zur Folge, dass die Auszahlung der 4. Rate des vorläufigen Zuwendungsbescheides des Landes (1.160.263,93 EUR) gefährdet wird.

 

Zudem werden die Mitarbeiter/-innen entsprechend der aktuell gültigen Tarifverträge, einschließlich des bestehenden Haustarifvertrages mit der Norddeutschen Philharmonie bis 31.07.2020 und der tatsächlich regelmäßig aktuellen Größe des Klangkörpers, tarifgerecht vergütet. Das ist Vereinbarungsbestandteil des zwischen dem Land und der Stadt vereinbarten Theaterpaktes. Hinzu kommt der mit dem Land abgestimmte Aufbau der Mitarbeiteranzahl zur Sicherstellung der Funktionalität des Theaters.

 

Diese Maßnahmen begründen im Wesentlichen den höheren Zuschussbedarf.

 

Bei der Vereinbarung der Zuschusshöhen war den Vertragspartnern bewusst, dass es bis zum Jahr 2028 (Laufzeit des Theaterpaktes) in einigen Jahren zu Jahresüberschüssen kommen kann. Für diesen Fall wurde festgelegt, dass nicht benötigte Zuschüsse in eine Rücklage gestellt werden können. Sollte die Rücklage im Laufe der Zeit 3 Mio. EUR überschreiten, werden sich die Parteien des Theaterpaktes dazu abstimmen.

 

Im Jahr 2019 wird es nach der von der VTR GmbH fortgeschrieben Wirtschaftsplanung 2019 voraussichtlich zu einem Jahresüberschuss in Höhe von 792 TEUR kommen. Ursache für das Ergebnis sind die von den Vertragspartnern zu leistende Zuschusshöhe und die Maßnahmen, die sich aufgrund des Zeitverzuges beim Abschluss des Theaterpaktes, nicht mehr oder nur zeitlich verzögert in 2019 umsetzen lassen.  Es ist vorgesehen, aus dem Jahresüberschuss den Verlust des Vorjahres (4 TEUR) zu decken und den verbleibenden Betrag, wie mit dem Land besprochen in eine Rücklage zu stellen.

 

Aus diesem Grund soll der Ansatz für den Zuschuss der VTR bei den Aufwendungen und Auszahlungen im Kernaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock von 8.525.000,00 EUR um 861.500,00 EUR auf 9.386.500,00 EUR steigen und damit die Voraussetzung zur Beschlussfassung der Fortschreibung des Wirtschaftsplanes der VTR für das Jahr 2019 geschaffen werden.

 

Die Auswirkungen der Entscheidung werden nachfolgend dargestellt.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt: 15

 

Ergebnishaushalt in EUR

 

Nr. gemäß § 4

(10) i.V.m. §2

(1) GemHVO-Doppik

Bezeichnung

Gesamt-

ermächtigung

Verfügbar

zu

bewilligender

Mehrbedarf

 

11

Summe der ordentlichen Erträge

 

41.701.200,00

 

28.125.361,00

 

-

 

21

Summe der ordentlichen Aufwendungen

 

32.098.200,00

 

13.655.388,00

 

861.500,00

 

 

22

 

Ordentliches Ergebnis

(11-21)

 

9.603.000,00

 

 

14.469.974,00

 

 

861.500,00

 

 


Finanzhaushalt in EUR

 

Nr. gemäß § 4

(12) i.V.m. § 3

(1) GemHVO-Doppik

Bezeichnung

Gesamt-ermächtigung

Verfügbar

zu

bewilligender

Mehrbedarf

 

10

Summe der ordentlichen

Einzahlungen

 

40.705.200,00

 

 

24.629.361,00

 

-

 

18

Summe der ordentlichen

Auszahlungen

 

34.598.200,00

 

16.115.786,00

 

861.500,00

19

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

(10-18)

 

 

6.107.000,00

 

 

 

8.513.575

 

 

861.500,00

 

 

 

  1. Mehraufwendungen/-auszahlungen  Produkt: 26101

Bezeichnung:

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen

 

Produktsachkonto

Bezeichnung

Über-/außerplanmäßig zu bewilligender

Betrag (EUR)

 

 

Ergebnishaushalt

Aufwand

Finanzhaushalt

Auszahlung

 

26101.54110000

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen

 

 

861.500,00

 

 

26101.74110000

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen

 

 

 

861.500,00

 

 

861.500,00

861.500,00

 

Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/- auszahlungen

 

unabweisbar:     Ohne Zuschusserhöhung droht Verlust, der aus eigener Kraft von der VTR   

                           nicht gedeckt werden kann

 

unvorhersehbar: Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes                                           2018/2019 war der Abschluss des Theaterpaktes nicht vorhersehbar.

 

Überschreitung des Teilhaushaltes:

 

Bei den geplanten Erträgen und Einzahlungen des Teilhaushaltes 15 handelt es sich im Wesentlichen um die Jahresüberschüsse der kommunalen Gesellschaften, die im Jahr 2018 erwirtschaftet wurden und über deren Verwendung die Gesellschafterversammlung

im Jahr 2019 nach Vorlage des vom Wirtschaftsprüfer testierten Jahresabschlusses entscheidet. Die Jahresabschlüsse sind bei einer GmbH bis zum 31.03. des Folgejahres aufzustellen. Damit ist bekannt, dass sich die geplanten Erträge und Einzahlungen nur bei der RVV erhöhen werden.

 

Die geplanten Aufwendungen und Auszahlungen betreffen die Zuschussunternehmen, die unterjährig Liquiditätszuschüsse erhalten. Auch hier ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu erkennen, dass die geplanten Beträge nicht benötigt werden und Einsparungen erzielt werden können.

 

Damit kann der unabweisbare und unvorhersehbare Mehrbedarf nicht aus dem Teilhaushalt 15 vollständig gedeckt werden.

 

Nachweis der Deckung

 

  1. Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen/-auszahlungen in Höhe von 615.000,00 EUR

 

Teilhaushalt: 15                Produkt:  54701               Bezeichnung:  RVV

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

         47300000

          67300000

Bezeichnung

Finanzerträge aus

Verbundenen

Unternehmen

Finanzerlöse aus

Verbundenen

Unternehmen

 

Ansatz

 

800.000,00

800.000,00

über-/außerplanmäßige

Erträge/Einzahlungen

+/-

   1.000.000,00

1.000.000,00

AO

-

 

 

Aufträge

-

     

     

bereitgestellt für Deckungskreis

-

385.000,00

385.000,00

noch verfügbar

=

615.000,00

615.000,00

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

615.000,00

615.000,00

 

Begründung der Deckung:

 

Gemäß Gesellschafterbeschluss erfolgte die Auszahlung in Höhe von 1.000.000,00 EUR aus dem Gewinn des Jahres 2017 nicht im Jahr 2018 sondern zum 28.02.2019.

 

Berechnung:EH in EUR                   FH in EUR

 

Mehrertrag/Mehreinzahlung         1.000.000,00         1.000.000,00

 

Bereits als Deckung verwendete Beträge
 

-          Ausgleich der Verluste an den

Verkehrsverbund Warnow 200.000,00 200.000,00

-          kostenloses Schülerticket    60.000,00   60.000,00

-          VTR/Erhaltung der Tanzsparte 125.000,00 125.000,00
 

Noch zur Verfügung stehende Mittel für

das Haushaltsjahr 2019           615.000,00            615.000,00


  1. Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen/- auszahlungen in Höhe von 246.500­­­­­­­­­­­­­­­­,00 EUR

 

Teilhaushalt: 20

 

Produkt: 61201Bezeichnung: sonstige allgemeine Finanzwirtschaft

 

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

57514000

77514000

Bezeichnung

Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen

Zinsauszahlungen und

sonstige Finanzauszahlungen

Ansatz

 

1.045.000,00

1.045.000,00

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

     

     

AO

-

215.606,51

240.057,58

Aufträge

-

     

     

bereits gestellt für Deckungskreis

-

     

     

noch verfügbar

=

829.393,49

804.942,42

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

246.500,00

246.500,00

Begründung der Deckung

 

Die für 2019 geplante Kreditneuaufnahme wird frühestens zum Ende des Jahres erfolgen, damit reduzieren sich die entsprechend geplanten Kapitaldienste.

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

 

Roland Methling

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

15.08.2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

28.08.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen