Antrag - 2019/AN/0173

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Entscheidung des Präsidiums, die freie Wahlstelle im Kulturausschuss der Zählgemeinschaft von Thomas Koch (AfD) und Stefan Treichel (AfD) zuzuschlagen, wird aufgehoben.

 

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Sachverhalt:

 

Das Präsidium hatte in der konstituierenden Sitzung der Bürgerschaft am 03.07.2019 festgestellt, dass der 11. Sitz rechnerisch auf die Zählgemeinschaft der Fraktionen entfallen ist. Das Präsidium hatte jedoch der Zählgemeinschaft von Thomas Koch (AfD) und Stefan Treichel (AfD) aufgrund ihrer noch einzig vorliegenden Wahlvorschlagsliste den 11. Sitz zugeschlagen.

 

Das  Ministerium für Inneres und Europa M-V teilte zwischenzeitlich mit, dass diese Feststellung rechtswidrig erfolgt ist. Daraufhin hat der Oberbürgermeister dem gefassten Beschluss widersprochen.

 

Die daraufhin mit einem Rechtsgutachten beauftragte Kanzlei DOMBERT hat die Rechtsauffassung des Ministeriums bestätigt. Sie empfiehlt, die rechtswidrige  Entscheidung des Präsidiums zur Besetzung dieser Wahlstelle durch die Bürgerschaft aufheben zu lassen.

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Beschlüsse

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28.08.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen