Beschlussvorlage - 2019/BV/0136

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft bestellt eine Vertreterin oder einen Vertreter in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Rostock AG.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 71  i.V.m. § 31 und § 32 der Kommunalverfassung M-V,
Satzung der Stadtwerke Rostock AG § 7

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

Der § 7 der Satzung der Stadtwerke Rostock AG regelt im Folgenden:

 

„Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern einschließlich der nach dem Betriebsverfassungsgesetz 1952 zu wählenden Arbeitnehmervertreter.“

Damit werden von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vier Mitglieder bestellt.

 

§ 7 (4) der Satzung besagt außerdem:

 

„Scheidet ein von der Hauptversammlung gewähltes Mitglied vor Ablauf seiner Amtsdauer aus dem Aufsichtsrat aus, ist für dieses in der nächsten Hauptversammlung eine Ersatzwahl vorzunehmen. Bis zur Ersatzwahl tritt das Ersatzmitglied an die Stelle des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes.“

 

Mit dem Schreiben vom 30.06.2019 hat Herr Thoralf Sens sein Mandat als Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke Rostock AG mit Wirkung zum 13.09.2019 niedergelegt. Damit ist eine neue Vertreterin oder ein neuer Vertreter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in den Aufsichtsrat zu bestellen.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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28.08.2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestellt eine Vertreterin oder einen Vertreter in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Rostock AG.

 

 

Beschluss Nr. 2019/BV/0136:

 

Die Bürgerschaft bestellt einen Vertreter in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Rostock AG:

 

r die Fraktion der SPD:Dr. Stefan Posselt