Beschlussvorlage - 2019/BV/0117

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:
 

Die Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens der

Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Fördergebiet „Lichtenhagen“ für das Haushaltsjahr 2019 wird gemäß Anlage 1 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen (Band IV) durch die Bürgerschaft beschlossen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Nr. 8, § 45, § 64 Abs. 2 der Kommunalverfassung des
Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2018/BV/3452 der Bürgerschaft vom 11.04.2018

 

Grundlage:

Für städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen im Sinne des besonderen Städtebaurechts nach dem Baugesetzbuch ist gemäß § 64 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine Sonderrechnung zu führen. Dabei ist für jede städtebauliche Gesamtmaßnahme ein Sondervermögen der Gemeinde zu bilden.

 


Die Hansestadt Rostock hat derzeit 5 städtebauliche Gesamtmaßnahmen:

 

-          Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“

-          „Fördergebiet Dierkow“

-          „Fördergebiet Toitenwinkel“

-          „Fördergebiet Groß Klein“

-          „Fördergebiet Schmarl“.

 

Die Gesamtmaßnahme Fördergebiet „Lichtenhagen“ wird 2019 in das Programm zur Förderung von Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf – „Die soziale Stadt“ aufgenommen.

 

Sachverhalt:

Die Antragsstellung für die Städtebauliche Gesamtmaßnahme Fördergebiet „Lichtenhagen“ (bis Programmjahr 2023) ist bei der Haushaltsplanung 2019 entsprechend zu berücksichtigen.

 

Die Fördermittel eines Programmjahres werden grundsätzlich entsprechend
der 5-jährigen Kassenwirksamkeit zur Verfügung gestellt.

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Grundsätzliches:

Im Band IV sind die Haushaltspläne und Anlagen der städtebaulichen Sondervermögen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2019 mit ihren finanziellen Auswirkungen enthalten.

 

Die Finanzierung der städtebaulichen Sondervermögen erfolgt über Städtebauförderungsmittel von Bund/Land/Gemeinde, zusätzliche Eigenmittel der Gemeinde, Umverteilungen zwischen den städtebaulichen Sondervermögen sowie Beteiligung Dritter.

 

Die Eigenmittel der Gemeinde zur Finanzierung der städtebaulichen Sondervermögen werden:

 

-          im Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock unter dem Produkt 51106 – Durchführung städtebaulicher Maßnahmen als Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sondervermögen mit Sonderrechnung und als Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände sowie

-          im Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“

 

geplant.

 

 

 

 

 

Roland Methling

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

22.08.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

27.08.2019 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.09.2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

17.09.2019 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.09.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen