Beschlussvorlage - 2019/BV/0113

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt in 2019 für die Maßnahme 6654101201201508 Lichtenhäger Brink in Höhe von 110.000 EUR wird erteilt. Die überplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 6654101201201508 Lichtenhäger Brink in Höhe von 110.000 EUR Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Produktkonto 78532001 wird gedeckt durch Minderauszahlungen in Produkt 54101 Gemeindestraßen Maßnahme 6654101201801716 städtischer Anteil Wohnungsbauerschließung Werftdreieck Produkt-konto 78532000 in Höhe von 110.000 EUR.

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Beschlussvorschriften:

 

§ 50 Abs. (1) Kommunalverfassung  M-V,
§ 6 Abs. (4) Hauptsatzung der HRO

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

keine

 


Sachverhalt:

 

überplanmäßigaußerplanmäßig

 

Teilhaushalt: 66

- in EUR -

Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik

Bezeichnung

Gesamter-mächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

31

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

2.667.000

1.453.072

     

38

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

34.529.267

14.939.551

 

39

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (31 - 38)

-31.862.267

-13.486.479

     

 

 

  1. Mehrauszahlungen Produkt: 54101Bezeichnung: Gemeindestraßen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201201508

Lichtenhäger Brink

Investitionsposition

4

     

Finanzauszahlungskonto

78532001.09612001

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen - zweckgebunden

 

Ansatz

 

0

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

1.051.774,13

überplanmäßige Auszahlungen

+

0

AO

-

    343.328,86

Aufträge

-

706.109,14

noch verfügbar

=

2.336,13

Neue Haushaltsüberschreitung

 

110.000,00

 

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehrauszahlungen zur

 

a) Unabweisbarkeit:

Für das Bauvorhaben Sanierung denkmalgeschützter Freiraum Lichtenhäger Brink, 4. Bauabschnitt Abschnitt Güstrower Straße bis Lichtenhäger Brink 3 über 215m Baulänge besteht ein VOB-Vertrag unter der Auftragsnummer 29/66/18 vom 31.08.2018 zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch das Amt für Verkehrsanlagen, als Bauherrin und der Grünanlagen–Bau-GmbH-Nord als bauausführende Firma über ein Auftragsvolumen in Höhe von 954.385,94 EUR. Das Auftragsverhältnis endet am 06.12.2019. Für die Sicherung einer fach- und qualitätsgerechten Bauausführung werden Mehr- bzw. geänderte Bau-leistungen erforderlich, für die dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Vergütung zusteht. Am 27.06.2019 kam es zum 1. Nachtrag in dieser Maßnahme in Höhe von 44 TEUR. Weitere Nachträge sind in Verhandlung. Mit Erhöhung der Baukosten steigen auch die Honorarkosten zur Baubetreuung durch das zuständige Planungsbüro.

 

 

b) Unvorhersehbarkeit:

Bei den Mehrleistungen handelt es sich um umfangreiche Tiefbauleistungen zur Gewährleistung eines stabilen Unterbaues. Dazu zählt Einbettung der Tragschichten mit hochwertigen Geogitter-Vlieskombinationen und einer Planumsdrainage unter dem gesamten Baufeld.

 

Weiterhin entstanden Kosten infolge einer halbseitigen Bauweise am Bauanfang, weil in diesem Bereich die Verkehrsführung für Fußgänger unausweichlich war. Durch die im Zuge der Bauausführung koordinierte Brunnensanierung des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege entstanden ebenfalls zusätzliche Kostenanteile. Diese zusätzlichen Bauleistungen sind für die Erfüllung des Bauvertrages unabweisbar und waren in dieser Größenordnung nicht vorherzusehen.

 

 

c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7

 nein

 

 

2. Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen in Höhe von 110.000 EUR

 

Produkt: 54101 Bezeichnung: Gemeindestraßen

durch Minderauszahlungen in Höhe von 110.000 EUR

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201801716

Städtischer Anteil Wohnungsbauerschließung Werftdreieck

Investitionsposition

2

Städtischer Anteil

Finanzauszahlungskonto

78532000.09612000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

Ansatz

 

1.100.000

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

0

über-/außerpl. Auszahlungen

-

340.000

AO

-

0

Aufträge

-

0

bereitsgestellt für Deckungskreis

-

0

noch verfügbar

=

760.000

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

110.000

 

Begründung der Minderauszahlungen

Der Erschließungsvertrag zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und der WIRO wurde Ende 2018 geschlossen. Die erforderlichen finanziellen Mittel wurden entsprechend den seit 2017 geführten Abstimmungen in den Haushaltsplan des Amtes für Verkehrsanlagen eingeordnet und für die Vertragsunterzeichnung mit der erforderlichen Verpflichtungsermächtigung untersetzt. Die Vorbereitung der EU-weiten Ausschreibung der Planungsleistungen nimmt entsprechend Information der WIRO aufgrund der Kom-plexität mehr Zeit in Anspruch als erwartet.

Unter Berücksichtigung des umfangreichen Planungsvorlaufes wird es einen Baubeginn nicht vor 2021 geben. Entsprechend sind die erforderlichen städtischen Mittel in den der-zeit in Aufstellung befindlichen Investitionsplan des Amtes für Verkehrsanlagen zeitlich neu eingeordnet.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Amt für Verkehrsanlagen

Produkt

54101

Gemeindestraße

 

 

 

 

Produktkonto:

54101

78532001.09612001

 

 

 

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen - zweckgebunden

Investitionsnummer

6654101201201508

Lichtenhäger Brink

Investitionsposition

4

 

 

 

 

Berechnung Gesamtauszahlungen:

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz /HAR

 

               0

1.051.774,13

offene Aufträge (AU)

 

             0

706.109,14

Anordnungen (AO u. vorm.AO)

 

                   0

    343.328,86

neu beantragte Haushaltsüberschreitung

+

 

110.000,00

Gesamtauszahlungen

=

 

1.161.774,13

 

 

 

 

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Beschlüsse

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15.08.2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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20.08.2019 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen