Beschlussvorlage - 2019/BV/0107
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung im TH 66 im Finanzhaushalt 2019 für die Maßnahme 6654101201801610 - städtischer Anteil Heizungsleitung Lütten Klein in Höhe von 130.000 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 31.07.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Verkehrsanlagen
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
|
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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15.08.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
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|
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20.08.2019
|
Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt in 2019 für die
Maßnahme 6654101201801610 städtischer Anteil Heizungsleitung Lütten Klein in Höhe von 130.000 EUR wird erteilt. Die überplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 6654101201801610 städtischer Anteil Heizungsleitung Lütten Klein in Höhe von 130.000 EUR Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Produktkonto 78532000 wird gedeckt durch Minderauszahlungen in Produkt 54101 Gemeindestraßen Maßnahme 6654101201202501 Knotenausbau Parkstraße Produktkonto 78532001 in Höhe von 100.000 EUR und Maßnahme 6654101201801716 städtischer Anteil Wohnungsbauerschließung Werftdreieck Produktkonto 78532000 in Höhe von 30.000 EUR.
Beschlussvorschriften:
§ 50 Abs. (1) Kommunalverfassung M-V
§ 6 Abs. (4) Hauptsatzung der HRO
Sachverhalt:
☒ überplanmäßig☐außerplanmäßig
Teilhaushalt: 66
- in EUR -
Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik | Bezeichnung | Gesamter-mächtigung | Verfügbar | zu bewilligender Mehrbedarf |
31 | Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.667.000 | 1.453.072 |
|
38 | Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 34.529.267 | 15.102.114 |
|
39 | Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (31 - 38) | -31.862.267 | -13.649.042 |
|
- Mehrauszahlungen Produkt: 54101Bezeichnung: Gemeindestraßen
| Nummer | Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme | 6654101201801610 | städtischer Anteil Heizungsleitung Lütten Klein |
Investitionsposition | 2 |
|
Finanzauszahlungskonto | 78532000.09612000 | Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Ansatz |
| 60.000 |
Reste aus Vorjahren (HAR) | + | 0 |
überplanmäßige Auszahlungen | + | 120.000 |
AO | - | 0 |
Aufträge | - | 0 |
noch verfügbar | = | 180.000 |
Neue Haushaltsüberschreitung |
| 130.000 |
Begründung der vorgesehenen Mehrauszahlungen zur
a) Unabweisbarkeit:
Im Rahmen der Erschließung der Fläche „ehem. Ärztehaus Lütten Klein, Rigaer Straße“ wird die zukünftige Zufahrt zur Fläche von der St. Petersburger Straße aus erfolgen.
Dabei war es zunächst erforderlich, die parallel zur St. Petersburger Straße verlaufende Heizleitung (Fernwärmeleitung) tiefer auf einer Länge von ca. 30 lfd. Meter zu verlegen.
Bereits zum Zeitpunkt der Aufstellung des Investitionsplanes 2018 / 2019 waren im Rahmen der gegenüber dem Investor und den Stadtwerken Rostock AG zugesagten Unter-stützung seitens der HRO eine Kostendrittelregelung avisiert und u.a. zunächst 60,0 T€ im Haushalt des Amtes für Verkehrsanlagen abgebildet und eingestellt.
b) Unvorhersehbarkeit:
Im Ergebnis der aktuellen Ausschreibung seitens der Stadtwerke Rostock AG mit Ergebnis-und Verhandlungsstand vom 28.05.2019 haben sich gegenüber der bisherigen Kosten-berechnung durch die Stadtwerke AG die Angebotspreise erhöht.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen nunmehr 640.231,00 EUR netto insgesamt. Die Vertragspartner HRO (Amt für Verkehrsanlagen), Stadtwerke AG HA Wärmenetz sowie der Investor teilen sich die Kosten zu je einem Drittel. Demnach entfallen auf die HRO aktuell gemäß dem vorliegenden und zur Bezuschlagung vorgesehenen Angebot 254.000 EUR inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Um ggf. weitere, unvorhersehbare und abzu-sichernde Leistungen (Nachträge) finanziell abzudecken, beantragt das Amt für Verkehrs-anlagen die Zustimmung einer zusätzlichen Deckung in Höhe von 130.000 EUR.
c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7
nein
2. Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen in Höhe von 130.000 EUR
Produkt: 54101 Bezeichnung: Gemeindestraßen
durch Minderauszahlungen in Höhe von 100.000 EUR
| Nummer | Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme | 6654101201202501 | Knotenausbau Parkstraße |
Investitionsposition | 10 | Anlagen im Bau - Tiefbau -Baumaßnahmen (Herstellungskosten) - zweckgebunden |
Finanzauszahlungskonto | 78532001.09612001 | Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen - zweckgebunden |
Ansatz |
| 100.000 |
Reste aus Vorjahren (HAR) | + | 0 |
über-/außerpl. Auszahlungen | +/- | 0 |
AO | - | 0 |
Aufträge | - | 0 |
bereitsgestellt für Deckungskreis | - | 0 |
noch verfügbar | = | 100.000 |
Als Deckungsmittel einzusetzen |
| 100.000 |
Begründung der Minderauszahlungen
Die Maßnahme Knotenausbau Parkstraße wird derzeit aufgrund von geänderten Priori-tätensetzungen nicht planungsseitig vorbereitet und ist auch im neuen Haushalts-planentwurf 2020 – 2023 für die Realisierung nicht vorgesehen. Es ist entsprechend der langfristigen Investitionsplanung vorgesehen den Knotenausbau in der Parkstraße in Rostock im Haushaltsjahr 2026 planungseitig vorzubereiten und im Folgejahr zu reali-sieren. Dementsprechend können die zur Verfügung stehenden Mittel umverteilt werden.
Produkt: 54101 Bezeichnung: Gemeindestraßen
durch Minderauszahlungen in Höhe von 30.000 EUR
| Nummer | Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme | 6654101201801716 | Städtischer Anteil Wohnungs- bauerschließung Werftdreieck |
Investitionsposition | 2 |
|
Finanzauszahlungskonto | 78532000.09612000 | Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Ansatz |
| 1.100.000 |
Reste aus Vorjahren (HAR) | + | 0 |
über-/außerpl. Auszahlungen | - | 340.000 |
AO | - | 0 |
Aufträge | - | 0 |
bereitsgestellt für Deckungskreis | - | 0 |
noch verfügbar | = | 760.000 |
Als Deckungsmittel einzusetzen |
| 30.000,00 |
Begründung der Minderauszahlungen
Der Erschließungsvertrag zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und der WIRO wurde Ende 2018 geschlossen. Die erforderlichen finanziellen Mittel wurden ent-sprechend den seit 2017 geführten Abstimmungen in den Haushaltsplan des Amtes für Verkehrsanlagen eingeordnet und für die Vertragsunterzeichnung mit der erforderlichen Verpflichtungsermächtigung untersetzt.
Die Vorbereitung der EU-weiten Ausschreibung der Planungsleistungen nimmt ent-sprechend Information der WIRO aufgrund der Komplexität mehr Zeit in Anspruch als erwartet.
Unter Berücksichtigung des umfangreichen Planungsvorlaufes wird es einen Baubeginn nicht vor 2021 geben.
Entsprechend sind die erforderlichen städtischen Mittel in den derzeit in Aufstellung befindlichen Investitionsplan des Amtes für Verkehrsanlagen zeitlich neu eingeordnet.
Finanzielle Auswirkungen:
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 66 | Amt für Verkehrsanlagen |
Produkt | 54101 | Gemeindestraße |
|
|
|
Produktkonto:
54101 | 78532000. 09612000
| Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Investitionsnummer | 6654101201801610 | Städtischer Anteil Heizungsleitung Lütten Klein |
Investitionsposition | 2 |
|
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein
Berechnung Gesamtauszahlungen:
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| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz |
| 0 | 180.000 |
offene Aufträge (AU) |
| 0 | 0 |
Anordnungen (AO u. vorm.AO) | + | 0 | 0 |
neu beantragte Haushaltsüberschreitung | + |
| 130.000 |
Gesamtauszahlungen | = |
| 310.000 |
Roland Methling