Beschlussvorlage - 2019/BV/0082
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen im investiven TH 40 2019 im Produktkonto 42402 Sportstätten und Bäder-hoheitlich 78571000 Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens über der Wertgrenze von 800 EUR in Höhe von 200.000 EUR für die Beschaffung von Sportgeräten für die Ausstattung des Kraftraumes in der Komplexhalle im Sportforum, Kopernikusstr. 17 e in 18057 Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 05.08.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Schule und Sport
- Beteiligt:
- Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Vorberatung
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14.08.2019
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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15.08.2019
| |||
●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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20.08.2019
|
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss erteilt die Genehmigung für außerplanmäßige Auszahlungen im investiven TH 40 2019 im Produktkonto 42402 Sportstätten und Bäder – hoheitlich 78571000 Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens über der Wertgrenze von 800 EUR in Höhe von 200.000 EUR für die Beschaffung von Sportgeräten für die Ausstattung des Kraftraumes in der Komplexhalle im Sportforum, Kopernikusstr. 17 e in 18057 Rostock.
Die Mehrauszahlungen in Höhe von 200.000 EUR werden 2019 gedeckt durch Zuwendungen des Landes im Produktkonto 42402 Sportstätten und Bäder – hoheitlich 68142000 Investitionszuwendungen vom Land gemäß Zuwendungsbescheid vom 2. Juli 2019.
Beschlussvorschriften:
§ 50 KV M-V, § 6 (4) Pkt. 2 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Mit dem Abschluss des letzten Bauabschnittes zur Erweiterung und Sanierung der Komplexhalle im April 2019 wurde ein ca. 250 qm großer Kraftraum geschaffen. Die Nutzung ist vorrangig den vom Olympiastützpunkt M-V betreuten Spitzen- und Leistungssportlern sowie den Leistungssportlern in paralympischen Schwerpunktsportarten vorbehalten.
Der Kraftraum ist nunmehr mit entsprechenden Sportgeräten auszustatten. Die Voraussetzungen für die Installation der für den Leistungssport und den paralympischen Sport geeigneten Sportgeräte sind vollumfänglich berücksichtigt.
Diese sollen die Spitzen- und Leistungssportler als Trainingsmittel bei der Erfüllung ihrer leistungssportlichen Ziele unterstützen. Mit den anzuschaffenden Sportgeräten ist es im Allgemeinen wichtig, einen Ausgleich zwischen den einzelnen Muskelgruppen des Körpers zu schaffen, was im Leistungssport aus gesundheitlichen Gründen ein wichtiges Trainingsziel ist. Die Sportgeräte sind in ihrer Spezifik auch den Übungen des speziellen Krafttrainings der spezifischen Bewegungsabläufe in den Disziplinen angepasst.
Die Maßnahme soll im Haushaltsjahr 2019 realisiert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 40
- in EUR –
laufende Nr. FHH | Bezeichnung | Gesamtermächtigung | Verfügbar | zu bewilligender Mehrbedarf |
31 | Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 64.000,00 | 64.000,00 |
|
38 | Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.530.470,00 | 2.056.765,00 |
|
39 | Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -2.466.470,00 | -1.992.765,00 |
|
- Mehrauszahlungen
Produkt: 42402Bezeichnung: Sportstätten und Bäder – hoheitlich
| Nummer | Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme | 4042402201900114 | Ausstattung Kraftraum Komplexhalle mit Sportgeräten |
Investitionsposition | 1 | - |
Finanzauszahlungskonto | 78571000 | Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens über der Wertgrenze von 800 EUR |
- in EUR –
Ansatz |
| 0 |
Reste aus Vorjahren (HAR) | + | 0 |
über-/außerpl. Auszahlungen | +/- | 0 |
AO | - | 0 |
Aufträge | - | 0 |
noch verfügbar | = | 0 |
Neue Haushaltsüberschreitung |
| 200.000 |
Begründung der vorgesehenen Mehrauszahlungen zur
a) Unabweisbarkeit
Mit dem Abschluss des letzten Bauabschnittes zur Erweiterung und Sanierung der Komplexhalle im April 2019 wurde ein ca. 250 qm großer Kraftraum geschaffen. Die Nutzung ist vorrangig den vom Olympiastützpunkt M-V betreuten Spitzen- und Leistungssportlern sowie den Leistungssportlern in paralympischen Schwerpunktsportarten vorbehalten. Der Kraftraum ist nunmehr mit entsprechenden Sportgeräten auszustatten.
Die finanziellen Mittel sind zweckgebunden und entsprechend der Zweckbindung zu verwenden.
b) Unvorhersehbarkeit:
Die ursprünglich vorgesehene Finanzierung der Sportgeräte für die Ausstattung des Kraftraumes über finanzielle Mittel des Olympiastützpunktes Mecklenburg- Vorpommern scheiterte. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V hat sich daraufhin mit seinem Votum dafür eingesetzt, die Finanzierung mit einer Förderquote von 100% zu übernehmen. Der Zuwendungsbescheid vom 2. Juli 2019 liegt vor. Zum Planungszeitraum war dieser Sachverhalt nicht vorhersehbar.
- Nachweis der Deckung durch Mehreinzahlungen in Höhe von 200.000 EUR
| Nummer | Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme | 4042402201900114 | Ausstattung Kraftraum Komplexhalle mit Sportgeräten |
Investitionsposition | 2 | - |
Finanzeinzahlungskonto | 68142000 | Investitionszuschüsse vom Land |
- in EUR –
Ansatz |
| 0 |
AO | - | 200.000 |
Mehreinzahlungen | = | 200.000 |
bereitgestellt für üpl. o. apl. Ausz | - | 0 |
bereitgestellt für Deckungskreis | - | 0 |
noch verfügbar | = | 200.000 |
Als Deckungsmittel einzusetzen |
| 200.000 |
Begründung der Mehreinzahlungen
Der Zuwendungsbescheid des Landesförderinstitut M-V vom 2. Juli 2019 in Höhe von 200.000 EUR für das Vorhaben: „Ausstattung des Kraftraumes in der Komplexhalle im Sportforum in 18057 Rostock, Kopernikusstr. 17 e“ liegt vor.