Änderungsantrag - 2019/AN/0027-02 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Christoph Eisfeld (FDP) und Julia Kristin Pittasch (FDP)
Achtzehnte Änderung der Hauptsatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 03.07.2019
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Sitzungsdienst
- Beteiligt:
- Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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03.07.2019
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Beschlussvorschlag:
Der neue § 5 Abs. 6 lautet:
(6) In sämtliche Ausschüsse werden elf Mitglieder sowie elf Stellvertreter oder Stell-vertreterinnen gewählt. In beratende Ausschüsse können sachkundige Einwohnerinnen und/oder Einwohner (maximal fünf pro Ausschuss) berufen werden. Für den Jugendhilfeausschuss gelten besondere Regelungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und der Satzung des Jugendamtes. (redaktionelle Änderung vom 03.07.2019)
Sachverhalt:
Im neuen § 5 Abs. 6 wird zusätzlich zur Anzahl der Mitglieder der Ausschüsse von zehn auf 11 Mitglieder auch der zweite Satz entsprechend angepasst. Die Anzahl der sachkundigen Einwohnerinnen und/oder Einwohner erhöht sich von vier auf fünf.
Entsprechend der Begründung des Antrages soll mit der Vergrößerung der Ausschüsse die Möglichkeit geschaffen werden, mehr sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner an kommunalpolitischen Entscheidungen zu beteiligen. Dies wird nur möglich, wenn auch der zweite Satz im § 5 Abs. 6 geändert wird, sodass sich die Anzahl der sachkundigen Einwohnerinnen und/oder Einwohner ebenfalls erhöht.
03.07.2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag (einschließlich der redaktionellen Änderung – s. TOP 9.1):
Der neue § 5 Abs. 6 lautet:
(6) In sämtliche Ausschüsse werden elf Mitglieder sowie elf Stellvertreter oder Stellvertreterinnen gewählt. In beratende Ausschüsse können sachkundige Einwohnerinnen und/oder Einwohner (maximal fünf pro Ausschuss) berufen werden. Für den Jugendhilfeausschuss gelten besondere Regelungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und der Satzung des Jugendamtes.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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