Änderungsantrag - 2019/AN/0042-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wählt aus ihrer Mitte den zweiten* Stellvertreter der Präsidentin der Bürgerschaft.

Für die CDU/UFR-Fraktion:Berthold Majerus


* redaktionell geändert am 03.07.2019

 

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Sachverhalt:

Auf der Grundlage des § 28 Abs. 5 der  Kommunalverfassung M-V i. V. m. § 3 Abs. 3 der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wählt die Bürgerschaft aus ihrer Mitte einen Stellvertreter der Präsidentin, der sie im Verhinderungsfall vertritt.

 

 

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Daniel Peters
Fraktionsvorsitzender

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03.07.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen