Änderungsantrag - 2019/AN/0018-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird in Punkt 7 a. nach:
„Räumlichkeiten für die Fraktionsgeschäftsstellen“

 

wie folgt ergänzt:

„(4-7 Fraktionsmitglieder: 2 Räume, ab 8 Fraktionsmitgliedern: 3 Räume im Anbau des Rathauses)“

 

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Sachverhalt:

Der Raumbedarf der Fraktionen ist zu definieren, damit im Verhältnis zwischen
den Fraktionen und zur Verwaltung klare Rahmenbedingungen bestehen.

 

Die oben genannten Raumbedarfe ergeben sich aus:

-         Anzahl der Mitarbeiter*innen,

-         Anzahl der Fraktionsmitglieder und sachkundigen Einwohner*innen,

-         Raumbedarf für Bürgergespräche und Besprechungen,

-         Raumbedarf für die Ablage von Unterlagen
zu allen Themen und Aufgaben der Fraktion

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Nach aktuellem Stand ergibt sich damit kein zusätzlicher Raumbedarf für die Fraktionen.

 

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Beschlüsse

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03.07.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen