Antrag - 2019/AN/0042

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft wählt aus ihrer Mitte die zweite Stellvertreterin oder den zweiten Stellvertreter der Präsidentin oder des Präsidenten der Bürgerschaft.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 28 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i.V.m. § 3 Abs. 3 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

 

 

Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage von § 28 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 3 Abs. 3 der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wählt die Bürgerschat aus ihrer Mitte zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Präsidentin oder des Präsidenten der Bürgerschaft, die sie oder ihn im Verhinderungsfall vertreten.

 

 

 

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Dr. Wolfgang Nitzsche

Präsident der Bürgerschaft

 

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Beschlüsse

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03.07.2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft wählt aus ihrer Mitte die zweite Stellvertreterin oder den zweiten Stellvertreter der Präsidentin oder des Präsidenten der Bürgerschaft.

 

 

Beschluss Nr. 2019/AN/0042:

 

Die Bürgerschaft wählt als zweiten Stellvertreter der Präsidentin der Bürgerschaft:

 

für die CDU/UFR-Fraktion:Berthold Majerus

 

 

 

Herr Majerus erklärt, dass er mit der Wahl einverstanden ist und nimmt im Präsidium Platz.