Antrag - 2019/AN/0041

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft wählt aus ihrer Mitte die erste Stellvertreterin oder den ersten Stellvertreter der Präsidentin oder des Präsidenten der Bürgerschaft.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 28 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i.V.m. § 3 Abs. 3 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

 

 

Sachverhalt:

Auf der Grundlage von § 28 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpmmern i.V.m. § 3 Abs. 3 der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wählt die Bürgershaft aus ihrer Mitte zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Präsidentin oder des Präsidenten der Bürgeschaft, die sie oder ihn im Verhinderungsfall vertreten.

 

 

 

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Dr. Wolfgang Nitzsche

Präsident der Bürgerschaft

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Beschlüsse

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03.07.2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft wählt aus ihrer Mitte die erste Stellvertreterin oder den ersten Stellvertreter der Präsidentin oder des Präsidenten der Bürgerschaft.

 

 

Beschluss Nr. 2019/AN/0041:

 

Die Bürgerschaft wählt als ersten Stellvertreter der Präsidentin der Bürgerschaft:

 

r die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:Dr. Harald Terpe

 

 

Die geheime Abstimmung über folgende zwei Wahlvorschläge in Form der Änderungsanträge
Nr. -01 und -02 hat Folgendes ergeben:

 

Gesetzliche Stimmenzahl:       53

Ausgegebene Stimmzettel:       51

Abgegebene Stimmzettel:      51

Ungültigen Stimmen:         0

 

- Wahlvorschlag/Änderungsantrag Nr. -01:      - Wahlvorschlag/Änderungsantrag Nr. -02:

 
  Dafürstimmen:   22 Dafürstimmen:   28

 

 

   - bei 1 Stimmenthaltung -

 

 

Damit ist Dr. Harald Terpe als erster Stellvertreter der Präsidentin der Bürgerschaft gewählt.

 

Herr Dr. Terpe erklärt, dass er mit der Wahl einverstanden ist und nimmt im Präsidium Platz.