Antrag - 2019/AN/0040

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft wählt aus ihrer Mitte die Präsidentin oder den Präsidenten der Bürgerschaft.

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 28 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i.V.m. § 3 Abs. 3 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

 

 

Sachverhalt:

 

Gemäß § 28 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 3 Absatz 3 der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wählt die Bürgerchaft aus ihrer Mitte die Präsidentin oder den Präsidenten der Bürgerschaft.

 

 

Dr. Wolfgang Nitzsche

Präsident der Bürgerschaft

 

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Beschlüsse

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03.07.2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft wählt aus ihrer Mitte die Präsidentin oder den Präsidenten der Bürgerschaft.

 

 

Beschluss Nr. 2019/AN/0040:

 

Die Bürgerschaft wählt

 

Regine Lück (Fraktion DIE LINKE.PARTEI)

 

zur Präsidentin der Bürgerschaft.

 

 

 

Frau Lück erklärt, dass sie mit der Wahl einverstanden ist.