Beschlussvorlage - 2019/BV/0036
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Vertreterinnen/ Vertreter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für den Landesausschuss des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 20.06.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Oberbürgermeisters
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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03.07.2019
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 3 Nr. 12 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)
§ 7 Abs. 2 der Satzung des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e. V.
bereits gefasste Beschlüsse:keine
Sachverhalt:
Der Landesausschuss besteht gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e. V. u. a. aus zwei Vertretern jeder kreisfreien Mitgliedsstadt. Die Vertreterinnen/ Vertreter des Landesausschusses müssen ein kommunales Amt oder Mandat innehaben. Als Vertreterin/Vertreter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurden bislang der Oberbürgermeister und der Präsident bzw. Präsidentin der Bürgerschaft gewählt. Die Mitglieder des Landesausschusses sind darüber hinaus ebenfalls Delegierte in der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e. V.
03.07.2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschluss Nr. 2019/BV/0036(nach Feststellen der einfachen Mehrheit und
Sitzverteilung entsprechend der Wahlvorschlagsliste/ Änderungsantrag (ÄA) Nr. -01):
Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wählt zwei Vertreterinnen/Vertreter für den Landesausschuss des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e.V.:
- die Präsident/in der Bürgerschaft
- die Oberbürgermeister/in