Informationsvorlage - 2019/IV/0034

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat am 20.02.2019 einen Antrag auf Zuwendung des Bundes für ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Nr. 3.1 der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) gestellt. Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus zur Erreichung eines nachhaltigen und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in unterversorgten Gebieten, die derzeit nicht durch ein NGA-Netz (Next Generation Access Network) versorgt sind und in denen in den kommenden 3 Jahren von privaten Investoren kein NGA-Netz errichtet wird (sog. weiße NGA-Flecken).

 

Vor Beantragung der Mittel hat Rostock ein Markterkundungsverfahren für das gesamte Stadtgebiet durchgeführt. Somit konnten erforderliche Gebiete identifiziert werden, für die keine Ausbauzusagen von Telekommunikationsunternehmen vorliegen und die nur eine Versorgung unter 30 Mbit/s aufweisen.

 

Durch die Antragstellung konnten die Mittel des Bundes und des Landes für dieses Ausbauvorhaben gebunden werden. Der geschätzte Wert der zu fördernden Wirtschaftlichkeitslücke liegt derzeit bei 34,4 Mio. €. Die Förderquote des Bundes für dieses Vorhaben liegt bei 50% (17,2 Mio. €). Nach der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in Mecklenburg-Vorpommern fördert das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern das Vorhaben mit einer Kofinanzierung i.H.v. 40 % (13,76 Mio. €).

 


Rostock erhielt am 04.04.2019 den Bescheid über eine Zuwendung des Bundes für ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Nr. 3.1 der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) und am 08.05.2019 den vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes.
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, den 10%igen Eigenanteil (3,44 Mio. €) aus dem kommunalen Ausgleichsfond des Landes ausgleichen zu lassen.

 

Mit der europaweiten Ausschreibung der Dienstleistungskonzession muss innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des vorläufigen Zuwendungsbescheides begonnen werden.
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock beabsichtigt Anfang September 2019 die Durchführung eines formfreien Verfahrens in Anlehnung an das Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb aufgrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB (Anlage Rechtliche Stellungnahme der Kanzlei Muth & Partner zur Wahl des Vergabeverfahrens vom 08.05.2019).

 

Erst wenn ein Telekommunikationsunternehmen gefunden wurde, wird ein endgültiger Fördermittelbescheid ausgereicht. Die Bindung des Telekommunikationsunternehmens erfolgt nur unter der Maßgabe des endgültigen Förderbescheides.

 

 

- redaktionelle Ergänzung vom 03.07.2019 -

Der zehnprozentige Eigenanteil (3,44 Mio. EUR) wird aus dem kommunalen Ausgleichsfond des Landes ausgeglichen. Die Zahlung der Mittel zur Finanzierung des Eigenanteils erfolgt nach Ausschreibung und Vorliegen der endgültigen Förderbescheide von Land und Bund. Das Land Mecklenburg-Vorpommern finanziert die Ausgaben des Kommunalen Eigenanteils aus dem Sondervermögen „Breitbandausbau in Mecklenburg-Vorpommern“ (Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Breitbandausbau in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 13. Dezember 2018).“

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

03.07.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben