Beschlussvorlage - 2019/BV/0014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft wählt die Mitglieder sowie die Stellvertreter/innen gemäß § 5 (6) der Hauptsatzung der Hanse und Universitätsstadt Rostock in den KOE-Ausschuss.

 

Im Einzelnen werden gewählt:

 

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Beschlussvorschriften:

§ 36 Kommunalverfassung M-V i. V. m. § 5 (1, 6) Hauptsatzung der HRO

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

Sachverhalt:

Entsprechend § 36 (1) 1 Kommunalverfassung M-V kann die Bürgerschaft zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse beratende Ausschüsse bilden. Gemäß § 5 (6) Hauptsatzung setzt sich der Ausschuss aus elf Mitgliedern der Bürgerschaft sowie elf Stellvertreter/innen zusammen.

 

Die Besetzung des Ausschusses erfolgt gem. § 36 (1) 2 Kommunalverfassung M-V nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

 

Gemäß § 24 (4) der Geschäftsordnung der Bürgerschaft sind die Wahlvorschlagslisten durch die Fraktionen und Zählgemeinschaften einzureichen.

 

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Beschlüsse

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03.07.2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss Nr. 2019/BV/0014(nach Feststellen der Stimmen für die einzelnen Wahlvorschlagslisten/Änderungsanträge (ÄA) und
Sitzverteilung entsprechend der Wahlvorschlagslisten/ Änderungsanträge (ÄA) Nr. -01 bis -03):

 

Im Einzelnen werden in den Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -Entwicklung (KOE-Ausschuss) gewählt:

 

für die Zählgemeinschaft/Fraktion

Mitglieder

Stellvertreter/innen

DIE LINKE.PARTEI

Kristin Schröder
Christian Albrecht

Robert Kröger
Nurgül Senli

CDU/UFR

Frank Giesen
Berthold Majerus

Chris Günther
Patrick Tempel

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Uwe Flachsmeyer
Sören Grümmer

Dr. Felix Winter
Claudia Schulz

SPD

Christian Reinke
Dr. Stefan Posselt

Anke Knitter
Anne Mucha

Rostocker Bund/
Freie Wähler

Dr. Sybille Bachmann

Jürgen Dudek

Christoph Eisfeld (FDP),
Julia Kristin Pittasch (FDP),
Anette Niemeyer (AUFBRUCH 09)

Anette Niemeyer
(AUFBRUCH 09)

Julia Kristin Pittasch
(FDP)

Thomas Koch (AfD) und
Stefan Treichel (AfD)

Marc Hannemann

Stefan Treichel

 

(s.E. = sachkundige Einwohnerin bzw. sachkundiger Einwohner)