Beschlussvorlage - 2019/BV/4695
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung der Vertreter/-innen und Stellvertreter/-in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für den Verwaltungsrat der OstseeSparkasse Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.05.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Oberbürgermeisters
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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03.07.2019
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Beschlussvorschriften:
§§ 9, 11 Sparkassengesetz Mecklenburg-Vorpommern (SpkG M-V)
§156 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)
bereits gefasste Beschlüsse:keine
Sachverhalt:
Dem Verwaltungsrat der OSPA gehören 15 Mitglieder an. Davon sollen fünf Mitglieder auf Vorschlag der Hanse- und Universitätsstadt Rostock durch die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes für die OSPA gewählt werden. Der/Die Oberbürgermeister/-in der Hanse- und Universitätsstadt ist in den Vorschlag aufzunehmen.
Gemäß § 9 Abs. 2 SpkG M-V besteht der Verwaltungsrat aus dem Vorsitzenden, weiteren Mitgliedern und zu einem Drittel aus Beschäftigten der OSPA. Das bedeutet für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, dass neben dem/der Oberbürgermeister/-in zwei weitere Mitglieder für den Verwaltungsrat der OSPA vorgeschlagen werden können, die der Zweckverbandsversammlung bzw. der Bürgerschaft angehören.
Darüber hinaus schlägt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock zwei übrige weitere Mitglieder für den Verwaltungsrat vor, die nicht der Zweckverbandsversammlung bzw. der Bürgerschaft angehören, aber für diese wählbar sind. Für die Gruppe der weiteren Mitglieder ist ein/e Stellvertreter/-in zu benennen.
Gemäß § 9 Abs. 3 SpkG M-V müssen die Mitglieder des Verwaltungsrats und ihre Stellvertreter zuverlässig sein und die erforderliche Sachkunde besitzen die zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte der Sparkasse dient.
Es sind die in § 12 Abs. 1 SpkG M-V genannten Hinderungsgründe bei der Benennung von Mitgliedern für den Verwaltungsrat zu beachten.
Entsprechend dem abgestimmten Rotationsprinzip wird der Landrat des Landkreises Rostock in der Amtsperiode 2019-2024 den Vorsitz im Verwaltungsrat der OSPA übernehmen. Der/Die Oberbürgermeister/-in soll sein/e erste/r Stellvertreter/-in sein.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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66 kB
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03.07.2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschluss Nr. 2019/BV/4695(nach Feststellen der einfachen Mehrheit und
Sitzverteilung entsprechend der Vorschlagsliste/
Änderungsantrag (ÄA) Nr. -01):
Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bestellt die Vertreter/-innen sowie eine/n Stellvertreter/-in für den Verwaltungsrat der OstseeSparkasse Rostock (OSPA):
für die Zählgemeinschaft/Fraktion | VertreterInnen | StellvertreterInnen |
DIE LINKE.PARTEI | Jutta Reinders | Kristin Schröder |
CDU/UFR | Frank Giesen |
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | Henning Wüstemann |
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SPD | Thoralf Sens |
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sowie die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister.