Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 2019/AM/4688

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Sachverhalt:

 

Ich habe seit Dezember 2015 jährlich immer wieder die Frage gestellt, wann wir denn mit der für den Januar 2015 angekündigten Wahlordnung für den Jugendhilfeausschuss rechnen können.

 

Es ist so, dass der Jugendhilfeausschuss auf der konstituierenden Sitzung am 3. Juli (2019), neu gewählt werden muss und dass, bevor er neu gewählt wird, sinnvollerweise eine Wahlordnung für den Jugendhilfeausschuss vorliegen muss, die die Wahl der nicht von der Bürgerschaft vorzuschlagenden, sondern von der Trägerschaft vorzuschlagenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses bestimmt.

 

Die Wahlordnung liegt bis heute nicht vor, obwohl sie bis Januar 2015 vorliegen sollte. Das Geschäft der zukünftigen Bürgerschaft wird nun erstmal etwas erschwert, weil die Wahlordnung vorher sinnvollerweise auch im Jugendhilfeausschuss hätte diskutiert werden sollen.

 

Insofern möchte ich gerne von der Verwaltung wissen, wie sie dieses Problem zu beheben bedenkt.

 

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