Beschlussvorlage - 2019/BV/4683
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl zum Stellvertreter des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Warnemünde und Ernennung zum Ehrenbeamten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 03.06.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Brandschutz- und Rettungsamt
- Beteiligt:
- Hauptamt
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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18.06.2019
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Beschlussvorschlag:
- Der Wahl des Herrn Christian Werth zum Stellvertreter des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Rostock Warnemünde wird gemäß § 12 Abs. 1 i. V. mit § 27 Abs. 2 BrSchG M-V in der Bekanntmachung der Neufassung vom 31. Dezember 2015 zugestimmt.
- Der Ernennung des Herrn Christian Werth zum Ehrenbeamten wird gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG in der Bekanntmachung der Neufassung vom 31. Dezember 2015 i. V. mit
§ 5 Abs. 3 LBG M-V und § 5 Abs. 1 BeamtStG sowie § 19 Abs. 3 KV M-V und § 6 Abs. 6 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Dauer seiner Wahlzeit, längstens bis 2025, zum nächstmöglichen Zeitpunkt zugestimmt.
Beschlussvorschriften:
§ 12 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG - in der Bekanntmachung der Neufassung vom 31. Dezember 2015 sowie § 19 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V und
§ 6 Abs. 6 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Warnemünde am 12.04.2019 wurde Herr Christian Werth gemäß § 12 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG – vom 31. Dezember 2015 für eine Wahlzeit zum Stellvertreter des Ortswehrführers gewählt.
Als Wahlzeit ist die Zeit zu sehen, für die ein Wehrführer bzw. sein Stellvertreter durch die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gewählt wird. Die Wahlzeit beginnt demnach mit dem auf den Wahltag folgenden Tag und endet nach Ablauf der Frist von sechs Jahren.
Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V bedarf die Wahl des Orts- und des Gemeindewehrführers und ihrer Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Zunächst ist zu prüfen, ob durch Herrn Christian Werth alle Voraussetzungen erfüllt sind,
um zum Stellvertreter des Ortswehrführers gewählt zu werden. Gemäß § 12 Abs. 2 BrSchG M-V
ist wählbar, wer
a) mindestens vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat.
Herr Christan Werth gehört mehr als vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr an.
b) die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt.
Herr Christian Werth ist persönlich und fachlich geeignet, um als Stellvertreter des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Warnemünde tätig zu werden.
c) die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht hat oder sich bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet.
Gemäß FwLaufbDgrAusbVO M-V sind die Lehrgänge Gruppenführer, Zugführer und Leiter einer Feuerwehr nachzuweisen bzw. ist die Bereitschaft zu erklären, diese innerhalb von zwei Jahren erfolgreich abzuschließen.
Herr Christian Werth hat den Lehrgang Gruppenführer erfolgreich absolviert.
Seine Bereitschaft zum Besuch der Lehrgänge Zugführer und Leiter einer Feuerwehr liegt vor.
d) das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Herr Christian Werth hat das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Da somit die Voraussetzungen zur Wählbarkeit gemäß § 12 Abs. 2 BrSchG M-V für
Herrn Christian Werth vorliegen, wird die Beschlussvorlage zur Einholung der Zustimmung der Obersten Dienstbehörde zur Wahl gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V dem Hauptausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.
Nach § 12 Abs. 1 BrSchG M-V i. V. mit § 5 Abs. 3 LBG M-V und § 5 Abs. 1 BeamtStG sind die Stellvertreter der Ortswehrführer zu Ehrenbeamten zu ernennen. Aus diesem Grunde
kann die Ernennung des Herrn Christian Werth zum Ehrenbeamten gemäß § 6 Abs. 6 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgenommen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt:Amt 10
Produkt:12601Bezeichnung: Brandschutz
Investitionsmaßnahme Nr.: -Bezeichnung: -
Haushaltsjahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt | Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Aufwen-dungen in € | Einzah-lungen in € | Auszah-lungen in € |
2019 | 12601.50190000 |
| 733,83 |
| 733,83 |
2020 | 12601.50190000 |
| 1020,00 |
| 1020,00 |
2021 | 12601.50190000 |
| 1020,00 |
| 1020,00 |
2022 | 12601.50190000 |
| 1020,00 |
| 1020,00 |
2023 | 12601.50190000 |
| 1020,00 |
| 1020,00 |
2024 | 12601.50190000 |
| 1020,00 |
| 1020,00 |
2025 | 12601.50190000 |
| 286,17 |
| 286,17 |
in Vertretung
Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und
Stellvertreter des Oberbürgermeisters