Beschlussvorlage - 2019/BV/4667

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die durch nachfolgende Institutionen benannten Personen werden als beratende und stellvertretende beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses durch die Bürgerschaft berufen:

 

Landgericht Rostock:

Frau Dagmar Lüthke (Richterin am Amtsgericht)      – beratendes Mitglied

Frau Anke Wenkel     (Richterin am Amtsgericht)      – stellv. beratendes Mitglied

 

Agentur für Arbeit Rostock:

Herr Thorsten Nappe (Geschäftsführer Operativ)     – beratendes Mitglied

Frau Denise Fischer (Teamleitung Berufsberatung) – stellv. beratendes Mitglied

 

Hanse-Jobcenter (HJC) Rostock:

Herr Sven Heilmann (Leiter des Jugendhauses)       – beratendes Mitglied

Herr Frank Junghans (Geschäftsführer HJC)              – stellv. beratendes Mitglied

 

Staatliches Schulamt Rostock:

Herr Dirk Panzner (stellv. Schulamtsleiter)              – beratendes Mitglied

Frau Silke Schrader (Schulamtsleiterin)                   – stellv. beratendes Mitglied

 

Polizeiinspektion Rostock:

N. N. (Leiter der Polizeiinspektion)                         – beratendes Mitglied

N. N. (Leiter des Kriminalkommissariates)               – stellv. beratendes Mitglied

 

Unter Vorbehalt - Rostocker Stadtjugendring (RSJR) e. V:

Frau Katrin Schankin (Jugendkoordinatorin beim RSJR e. V.)   – beratendes Mitglied

Herr Lennart Pentzek (Bildungsreferent bei der Sportjugend,

Stadtsportbund e. V. und ehrenamtliches Vorstandsmitglied

beim RSJR e. V.)                                                                             – stellv.  beratendes Mitglied 

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Beschlussvorschriften:

§ 71 SGB VIII, § 6 Landesjugendhilfeorganisationsgesetz – KJHG-Org M-V, §§ 2 (3) und 3 (4) der Satzung des Jugendamtes  

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: -

 

 

Sachverhalt:

Neben den stimmberechtigten Mitgliedern im Jugendhilfeausschuss sind auf der Grundlage der o. g. Beschlussvorschriften beratende Mitglieder und deren Stellvertreter aus nachfolgenden Institutionen durch die Bürgerschaft zu berufen:

 

-         ein Richter des Jugend-, Vormundschafts- oder Familiengerichts, der von dem Präsidenten des zuständigen Landgerichtes bestellt wird,

 

-         ein Vertreter der Arbeitsverwaltung, der von der jeweiligen Agentur für Arbeit bestimmt wird,

 

-         sowie ein Vertreter des jeweiligen Trägers der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch,

 

-         ein Vertreter der Polizei, der von der zuständigen örtlichen Stelle bestimmt wird,

 

-         ein Vertreter der Jugendorganisation, der durch den jeweiligen Stadtjugendring bestimmt wird, sofern dem Jugendhilfeausschuss nicht mindestens ein stimm-berechtigtes Mitglied des jeweiligen Stadtjugendringes angehört.

 

Durch den Polizeidirektor wurde mitgeteilt, dass es aufgrund unmittelbar bevorstehender personeller Veränderungen in der Führung der Polizeiinspektion Rostock derzeit nicht möglich ist, einen Vertreter der Polizei als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss zu benennen. Vielmehr wird darum gebeten, die beratende Mitgliedschaft zukünftig an die Funktion des Leiters der Polizeiinspektion sowie stellvertretend an den Leiter des Kriminalkommissariates der Polizeiinspektion zu binden.           

 

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Finanzielle Auswirkungen: -

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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03.07.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen