Beschlussvorlage - 2019/BV/4667
Grunddaten
- Betreff:
-
Berufung der beratenden und stellvertretenden beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 11.06.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Hauptamt, Abt. Personal und Recht
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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03.07.2019
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Beschlussvorschlag:
Die durch nachfolgende Institutionen benannten Personen werden als beratende und stellvertretende beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses durch die Bürgerschaft berufen:
Landgericht Rostock:
Frau Dagmar Lüthke (Richterin am Amtsgericht) – beratendes Mitglied
Frau Anke Wenkel (Richterin am Amtsgericht) – stellv. beratendes Mitglied
Agentur für Arbeit Rostock:
Herr Thorsten Nappe (Geschäftsführer Operativ) – beratendes Mitglied
Frau Denise Fischer (Teamleitung Berufsberatung) – stellv. beratendes Mitglied
Hanse-Jobcenter (HJC) Rostock:
Herr Sven Heilmann (Leiter des Jugendhauses) – beratendes Mitglied
Herr Frank Junghans (Geschäftsführer HJC) – stellv. beratendes Mitglied
Staatliches Schulamt Rostock:
Herr Dirk Panzner (stellv. Schulamtsleiter) – beratendes Mitglied
Frau Silke Schrader (Schulamtsleiterin) – stellv. beratendes Mitglied
Polizeiinspektion Rostock:
N. N. (Leiter der Polizeiinspektion) – beratendes Mitglied
N. N. (Leiter des Kriminalkommissariates) – stellv. beratendes Mitglied
Unter Vorbehalt - Rostocker Stadtjugendring (RSJR) e. V:
Frau Katrin Schankin (Jugendkoordinatorin beim RSJR e. V.) – beratendes Mitglied
Herr Lennart Pentzek (Bildungsreferent bei der Sportjugend,
Stadtsportbund e. V. und ehrenamtliches Vorstandsmitglied
beim RSJR e. V.) – stellv. beratendes Mitglied
Beschlussvorschriften:
§ 71 SGB VIII, § 6 Landesjugendhilfeorganisationsgesetz – KJHG-Org M-V, §§ 2 (3) und 3 (4) der Satzung des Jugendamtes
bereits gefasste Beschlüsse: -
Sachverhalt:
Neben den stimmberechtigten Mitgliedern im Jugendhilfeausschuss sind auf der Grundlage der o. g. Beschlussvorschriften beratende Mitglieder und deren Stellvertreter aus nachfolgenden Institutionen durch die Bürgerschaft zu berufen:
- ein Richter des Jugend-, Vormundschafts- oder Familiengerichts, der von dem Präsidenten des zuständigen Landgerichtes bestellt wird,
- ein Vertreter der Arbeitsverwaltung, der von der jeweiligen Agentur für Arbeit bestimmt wird,
- sowie ein Vertreter des jeweiligen Trägers der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
- ein Vertreter der Polizei, der von der zuständigen örtlichen Stelle bestimmt wird,
- ein Vertreter der Jugendorganisation, der durch den jeweiligen Stadtjugendring bestimmt wird, sofern dem Jugendhilfeausschuss nicht mindestens ein stimm-berechtigtes Mitglied des jeweiligen Stadtjugendringes angehört.
Durch den Polizeidirektor wurde mitgeteilt, dass es aufgrund unmittelbar bevorstehender personeller Veränderungen in der Führung der Polizeiinspektion Rostock derzeit nicht möglich ist, einen Vertreter der Polizei als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss zu benennen. Vielmehr wird darum gebeten, die beratende Mitgliedschaft zukünftig an die Funktion des Leiters der Polizeiinspektion sowie stellvertretend an den Leiter des Kriminalkommissariates der Polizeiinspektion zu binden.