Änderungsantrag - 2019/BV/4510-19 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Zum Beschlussvorschlag wird ein Punkt 15 hinzugefügt:

„Die Nordspitze der Mittelmole nördlich des WIROtels ist vorrangig als Segelstandort unter Berücksichtigung der Landessportschule, der ansässigen Segelsportvereine (WSC / ASVW) sowie anderer maritimer Vereine wie Kuttersegler, DAV, Tauchsportverein u.a. zu entwickeln.“

 

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Begründung:

Im Abschlussbericht vom 28.10.2011 zum Strukturkonzept Warnemünde (Städtebauliche Rahmenplanung) wird auf Seite 173 ausgeführt :

„Die Segelsportnutzung auf der nördlichen Mittelmole stellt ein wichtiges Element der künftigen Strukturentwicklung Warnemündes dar. Der Flächen- und Erweiterungsbedarf und die Nutzungsanforderungen des Segelsports sollten umfänglich bei den künftigen Planungen berücksichtigt werden.“

und weiter :

„Einschließlich der in Landesträgerschaft befindlichen Segelsportschule sind die traditionell im nördlichen Bereich der Mittelmole befindlichen Segel- und maritimen Freizeitsporteinrichtungen im Zuge der Neuentwicklung der Mittelmole auszubauen und neu zu ordnen.“ 

Der Umstand, dass die großen Segelveranstaltungen vor Warnemünde haupt-sächlich mit kleinen Bootsklassen durchgeführt werden, deren Boote vor und nach dem Wettkampf an Land gelagert werden müssen, erfordert im Umfeld der Slipanlagen große Freiflächen. Hierzu gehören auch Stellplätze für Trailer, Zug-PKW und Wohnwagen der Trainer, Teilnehmer und Eltern der Junioren.

Die vorstehenden Randbedingungen sind beim jetzigen Stand der Funktionsplanung durch ein zu großes Ausmaß an Wohnbebauung im Hochhaus-Quintett nicht berücksichtigt.

Hochrangige Segel-Veranstaltungen, die der DSV vergibt, werden vom DSV als wichtige Veranstaltungen gelistet und publiziert. Dazu gehören auch die „Warnemünder Woche“ mit diversen Meisterschaften.

Wenn durch fehlende Voraussetzungen (z.B. Platzmangel) die erforderliche Qualität einer solchen Veranstaltung nicht mehr gewährleistet werden kann, werden diese an solche Veranstalter nicht mehr vergeben und anderswo durchgeführt.

Der Segelstandort Warnemünde würde dadurch in diversen Bereichen erhebliche Einbußen erleiden.

Zur Absicherung der Zukunft der Landessportschule Segeln sind entsprechende Neubauten von großer Bedeutung.

Für die fristgerechte Einwerbung von  Fördermitteln für die geplanten Investitionen des Landessportbundes ist bis zum Ende der laufenden Förderperiode bis Ende 2019 mit dem Fördermittel-Antrag auch das Baurecht nachzuweisen.

Ähnlich wie bei der baurechtlichen Umnutzung des Bürogebäudes der Scandline - Reederei zu einem Beherbergungs – WIROtel  ohne geltenden B-Plan ist bei der landesweiten Bedeutung der Segelsportschule entsprechend Baurecht zu schaffen.

Für eine Baugenehmigung ist nach Baurecht nicht zwingend ein Flächen-Eigentum Voraussetzung. Sollte in diesem Zusammenhang aber ein Flächentausch sinnvoll sein, so kann die Bürgerschaft ggf. ihre Vertreter im Aufsichtsrat der WIRO und die Verwaltung der HURO auffordern, einem Flächentausch zwischen der WIRO und dem Landessportbund  (LSB) zuzustimmen.

 

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Beschlüsse

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15.05.2019 - Bürgerschaft - vertagt

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21.05.2019 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

 

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03.07.2019 - Bürgerschaft - vertagt

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28.08.2019 - Bürgerschaft - vertagt