Beschlussvorlage - 2019/BV/4664

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt in 2019 für die Maßnahme Ausbau Berringerstraße  in Höhe von 35.000 EUR wird erteilt. Die außerplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 6654101202000121 – Ausbau Berringerstraße in Höhe von 35.000 EUR Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Produktkonto: 78532000.09612000 wird gedeckt durch Minderauszahlungen in Produkt 54101 Gemeindestraßen: Maßnahme 6654101201401599 – Verkehrssicherungs-und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen Produktkonto: 78532000.09612000 in Höhe von 35.000 EUR. .

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Beschlussvorschriften:

§ 6 Abs. 4 Nr. 2 Hauptsatzung,
§ 50 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V

 

Sachverhalt:

 

Berechnung Gesamtauszahlungen:

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

               0

0

offene Aufträge (AU)

 

             0

0

Anordnungen (AO u. vorm.AO)

+

                   0

0

neu beantragte Haushaltsüberschreitung

+

 

35.000

Gesamtauszahlungen

=

 

35.000

  1. Mehrauszahlungen Produkt: 54101Bezeichnung: Gemeindestraßen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101202000121

Ausbau Berringerstraße

Investitionsposition

2

     

Finanzauszahlungskonto

78532000.09612000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen zur

a) Unabweisbarkeit:

 

Die Berringerstraße ist im betreffenden Abschnitt ein ca. 3,00 m breiter Geh- und Radweg. Sie dient als Zuwegung zur angrenzenden Kita, zur Straßenbahnhaltstelle, zu Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie zum naheliegenden Stadtteilbegegnungszentrum (SBZ).

 

In den kommenden Jahren sollen in der Berringerstraße zahlreiche Neubaumaßnahmen (Wohnungsbau, Altenwohnen) umgesetzt werden. Die vorgesehenen Altenwohnungen und die Tagespflegeeinrichtung haben einen hohen Versorgungsbedarf, der viel Verkehr erzeugt (Lieferverkehr, Besucherverkehr, Kranken- bzw. Pflegetransporte). Hinzu kommen häufigere Einsätze von Rettungsfahrzeugen. Der 3,00m breite Weg reicht für die zu erwartenden zahlreichen Kfz-Begegnungsfälle nicht aus und ist somit nicht geeignet, den zusätzlichen Verkehr aufzunehmen. Die Anzahl der Konflikte Kfz/Kfz bzw. Kfz/Fußgänger-Radfahrer steigt deutlich an. Für die Nutzung durch Bewohner/Kunden der Seniorenwohnanlage (ggf. mit Rollatoren) ist die vorhandene Verkehrsanlage ebenfalls nicht geeignet. Ein erforderliches Ausweichen in eine Grünanlage ist nicht zumutbar und erhöht die Sturzgefahr. Mit den geplanten Ansiedlungen ist auf der vorhandenen Berringerstraße (Geh- und Radweg) die Verkehrssicherheit vor allem der schwächeren Verkehrsteilnehmer (Kinder/ältere Menschen) nicht mehr gegeben. Somit ist ein Ausbau der Berringerstraße erforderlich. Die Planung der Maßnahme ist in diesem Jahr notwendig, damit die Verkehrsanlage zum Nutzungsbeginn des Altenwohnens/Tagespflege 2021 rechtzeitig fertiggestellt ist.

 

Die Maßnahme wird nach Bestätigung durch den Hauptausschuss in den Deckungskreis 8661 aufgenommen.

 

b) Unvorhersehbarkeit:

Die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer ist bisher noch gegeben. Die Fläche, die bebaut werden soll, ist derzeit eine Wiesenfläche. Die geplante Neuansiedlung der Seniorenwohnanlage mit Tagespflegeeinrichtung war der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Vorfeld nicht bekannt. Sie wurde erst durch den Bauantrag informiert.

 

Mit den vorgesehenen Hochbaumaßnahmen wird sich die Situation kurzfristig verändern und die Verkehrssicherheit ist dann nicht mehr gegeben.

 

c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7

 nein

 


  1. Nachweis der DeckungProdukt: 54101 Bezeichnung: Gemeindestraßen

    durch Minderauszahlungen in Höhe von 35.000 EUR

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201401599

Verkehrssicherungs- und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen

Investitionsposition

8

     

Finanzauszahlungskonto

78532000.09612000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

Begründung der Minderauszahlungen

Aufgrund zahlreicher unvorhersehbarer paralleler Planungsaufgaben kann nicht für alle Maßnahmen dieser Haushaltsstelle der Planungsfortschritt soweit hergestellt werden, dass sie in diesem Jahr umgesetzt werden können. Da der Baubeginn erst im Jahr 2020 vorgesehen ist, können die Mittel 2019 zugunsten der Maßnahme Ausbau Berringerstraße umverteilt werden.

 

 

 

Berechnung Gesamtauszahlungen:

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz /HAR

 

              0

300.981,95

offene Aufträge (AU)

 

0

21.207,87

bereitgestellt

./.

0

0

Anordnungen (AO u. vorm.AO)

./.

                 0

8.833,23

Mehrerträge/Mehreinzahlungen

+

 

0

noch zur Verfügung stehende Mittel für o.g. Haushaltsjahr

 

 

270.940,85

als Deckungsquelle eingesetzt

 

 

35.000,00

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Amt für Verkehrsanlagen

Produkt

54101

Gemeindestraße

 

 

 

Produktkonto:

54101

78532000. 09612000

 

 

 

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

Investitionsnummer

6654101202000121

Ausbau Berringerstraße

Investitionsposition

2

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein

 

 

- überplanmäßigaußerplanmäßig

 

Teilhaushalt: 66

- in EUR -

Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik

Bezeichnung

Gesamtermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

31

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

2.667.000

1.923.590

     

38

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

34.446.989

18.522.752

 

39

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (31 - 38)

-31.779.989

-16.599.162

     

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

13.06.2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.06.2019 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen