Beschlussvorlage - 2019/BV/4663
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung im TH 66 im Finanzhaushalt 2019 für die Maßnahme 6654101201900819 - Umbau Kreuzung Grünes Tor in Höhe von 40.000 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 24.05.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Verkehrsanlagen
- Beteiligt:
- Kämmereiamt; Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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13.06.2019
| |||
●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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18.06.2019
|
Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt in 2019 für die Maßnahme Umbau Kreuzung Grünes Tor in Höhe von 40.000 EUR wird erteilt. Die außerplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 6654101201900819 - Umbau Kreuzung Grünes Tor in Höhe von 40.000 EUR Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Produktkonto: 78532000.09612000 wird gedeckt durch Minderauszahlungen in Produkt 54101 Gemeindestraßen: Maßnahme 6654101201801716 – städtischer Anteil Wohnungsbauerschließung Werftdreieck Produktkonto: 78532000.09612000 in Höhe von 40.000 EUR.
Beschlussvorschriften:
§ 6 Abs. 4 Nr. 2 Hauptsatzung,
§ 50 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V
Sachverhalt:
Berechnung Gesamtauszahlungen:
|
| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz |
| 0 | 0 |
offene Aufträge (AU) |
| 0 | 0 |
Anordnungen (AO u. vorm.AO) | + | 0 | 0 |
neu beantragte Haushaltsüberschreitung | + |
| 40.000 |
Gesamtauszahlungen | = |
| 40.000 |
- Mehrauszahlungen Produkt: 54101Bezeichnung: Gemeindestraßen
| Nummer | Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme | 6654101201900819 | Umbau Kreuzung Grünes Tor |
Investitionsposition | 2 |
|
Finanzauszahlungskonto | 78532000.09612000 | Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen zur
Straßenbaulichen Planung für den fahrradgerechten Umbau der Kreuzung Am Grünen Tor als Voraussetzung für die Optimierungen der Signalsteuerung L22/Kanonsberg bis Goetheplatz.
a) Unabweisbarkeit:
Die Radverkehrsführung im Bereich Am Grünen Tor ist seit dem Bau der Straßenbahntrasse und dem Bau der Straße am Kanonsberg unbefriedigend und bedarf dringend einer Verbesserung. Die Schaffung einer direkten Verbindung zwischen KTV und City ist nur durch straßenbauliche Anpassungen möglich. Der Umbau der Kreuzung ist zur Förderung des Radverkehrs in der Innenstadt und zur Erreichung der verkehrs- und klimapolitischen Ziele der Stadt zwingend erforderlich und unabweisbar.
Die Maßnahme wird nach Bestätigung durch den Hauptausschuss in den Deckungskreis 8661 aufgenommen.
b) Unvorhersehbarkeit:
Bereits vor über einem Jahr sollte mit der Optimierung der Lichtsignalsteuerung zwischen L22/Kanonsberg und Goetheplatz begonnen werden. Hierbei handelt es sich um eine von der Bürgerschaft seit langem geforderte Überarbeitung mit hoher Dringlichkeit. Das Projekt wurde als Verbesserung des Bestands geplant und entsprechend finanziell eingeordnet.
Dass die Ausführung von Maßnahmen zum Radverkehr abhängig ist und straßenbauliche Anpassungen als Voraussetzung für verkehrstechnische Anpassungen erforderlich werden, war unvorhersehbar.
Die Maßnahme wird nach Bestätigung durch den Hauptausschuss in den Deckungskreis 8661 aufgenommen.
c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7
nein
- Nachweis der DeckungProdukt: 54101 Bezeichnung: Gemeindestraßen
durch Minderauszahlungen in Höhe von 40.000 EUR
| Nummer | Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme | 6654101201801716 | Städtischer Anteil Wohnungsbauerschließung Werftdreieck |
Investitionsposition | 2 |
|
Finanzauszahlungskonto | 78532000.09612000 | Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Begründung der Minderauszahlungen
Der Erschließungsvertrag zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und der WIRO wurde Ende 2018 geschlossen. Die erforderlichen finanziellen Mittel wurden entsprechend den seit 2017 geführten Abstimmungen in den Haushaltsplan des Amtes für Verkehrsanlagen eingeordnet und für die Vertragsunterzeichnung mit der erforderlichen Verpflichtungsermächtigung untersetzt.
Die Vorbereitung der EU-weiten Ausschreibung der Planungsleistungen nimmt entsprechend Information der WIRO aufgrund der Komplexität mehr Zeit in Anspruch als erwartet.
Unter Berücksichtigung des umfangreichen Planungsvorlaufes wird es einen Baubeginn nicht vor 2021 geben.
Entsprechend sind die erforderlichen städtischen Mittel in den derzeit in Aufstellung befindlichen Investitionsplan des Amtes für Verkehrsanlagen zeitlich neu eingeordnet.
Berechnung Gesamtauszahlungen:
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| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz /HAR |
| 0 | 1.100.000 |
offene Aufträge (AU) |
| 0 | 0 |
bereitgestellt | ./. | 0 | 0 |
Anordnungen (AO u. vorm.AO) | ./. | 0 | 0 |
Mehrerträge/Mehreinzahlungen | + |
| 0 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o.g. Haushaltsjahr |
|
| 1.100.000 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
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| 40.000,00 |
Finanzielle Auswirkungen:
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 66 | Amt für Verkehrsanlagen |
Produkt | 54101 | Gemeindestraße |
|
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Produktkonto:
54101 | 78532000. 09612000
| Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Investitionsnummer | 6654101201900819 | Umbau Kreuzung Grünes Tor |
Investitionsposition | 2 |
|
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein
- überplanmäßig☒außerplanmäßig
Teilhaushalt: 66
- in EUR -
Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik | Bezeichnung | Gesamter-mächtigung | Verfügbar | zu bewilligender Mehrbedarf |
31 | Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.667.000 | 1.923.590 |
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38 | Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 34.446.989 | 18.522.752 |
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39 | Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (31 - 38) | -31.779.989 | -16.599.162 |
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