Stellungnahme - 2019/AN/4639-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Der vorliegende Antrag wird vom Grundsatz her befürwortet. Verkehrssicherheit um Kindergärten, Horte, Schulen usw. sind wichtige Elemente einer funktionierenden Infra-struktur. Besonders die schwächeren Mitglieder unserer Gesellschaft bedürfen eines besonderen Schutzes.

 

Ganzheitliche Verkehrssicherheitskonzepte um diese Einrichtungen sind sehr sinnvoll.

Insbesondere die Geschwindigkeit beschränkenden (auch zeitlich) Maßnahmen, der Einbau von Sicherheitselementen  und Markierungen im Verkehrsraum oder diesbezüg-liche Beschilderungen sollten Bestandteil solcher Konzepte sein.

 

Bisher gibt es keine ganzheitliche konzeptionelle Betrachtung zur Verkehrssicherheit im Umfeld aller dieser Einrichtungen. Es werden mögliche Verkehrssicherheitsmaßnahmen bisher nicht systematisch erfasst, geprüft und prioritär finanziell eingeordnet. Hier be-steht in der Tat Verbesserungsbedarf.

 

Lediglich im Rahmen der turnusmäßigen Beschäftigung und Erledigung der Fachaufgaben innerhalb des Amtes für Verkehrsanlagen in dessen Funktion als Planungs- und Straßen-baulastträger sowie auch der Unteren Verkehrsbehörde werden die Themen Gewähr-leistung der Verkehrssicherheit und Funktionalität sowie auch der regelkonformen Pla-nung und Betreibung der Verkehrsanlagen bearbeitet.

So beschäftigt sich u.a. die städtische Verkehrsunfallkommission im Zusammenwirken mit den maßgeblichen Partnern (Polizei, RSAG) mit den Ursachen und Auswirkungen des Unfallgeschehens und beschließt Lösungen zur zukünftigen Minimierung / Vermeidung der Unfallhäufigkeiten und –schwere.

 

 

 

Darüber hinaus führt die Untere Verkehrsbehörde regelmäßig im Rahmen der Aufgaben-erledigung gemeinsam mit dem Straßenbaulastträger  (und. ggf. beteiligten Partnern) Ver-kehrsschauen vor Ort durch, analysiert die örtliche Situation, Verkehrsabläufe sowie die Verkehrssicherheit und legt im gemeinsamen Zusammenwirken mit dem Straßenbau-lastträger Maßnahmen zur Verbesserung der Situation fest. Diese Maßnahmen beinhalten sowohl straßenbauliche als auch verkehrsorganisatorische Veränderungen und Anpas-sungen, welche straßenverkehrsbehördlich angeordnet und durch den Straßenbaulast-träger umgesetzt werden. Diese Verkehrsschauen erfolgen turnusmäßig und werden schwerpunktmäßig dort durchgeführt, wo aus dem täglichen Verkehrsgeschehen heraus Handlungsbedarfe gesehen werden.

 

Für abgeleitete Maßnahmen steht eine Haushaltsstelle zur Verfügung.

 

Die Erstellung eines ganzheitlichen Verkehrssicherheitskonzeptes gemäß den detaillierten

Formulierungen des Antrages einschließlich der perspektivischen Umsetzung und deren

fachlicher Begleitung ist in dieser strategischen Ausrichtung mit dem vorhandenen Personalbestand, weder in der Unteren Verkehrsbehörde noch beim Straßenbau-lastträger, leistbar. Die Umsetzung dieser Zielstellung mit dem vorgegebenen Zeit-horizont ist bis zum 30.04.2020 nicht leistbar. Im Amt für Verkehrsanlagen bedarf es dazu der Einrichtung mindestens einer Vollzeitstelle als zusätzliche Ressource zum nächstmög-lichen Zeitpunkt, was im Stellplan 2020/21 Berücksichtigung finden müsste. die Frist sollte daher auf den 31.12.2020 verschoben werden.

 

 

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

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Beschlüsse

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15.05.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben