Beschlussvorlage - 2019/BV/4651

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt in 2019 für die Maßnahme Fördergebiet Seebad Warnemünde – Georginenstraße in Höhe von
300.000 EUR wird erteilt. Die überplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 6654101201201401 - Fördergebiet Seebad Warnemünde - Georginenstraße in Höhe von 300.000 EUR Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Produktkonto: 78532001.09612001 wird gedeckt durch Minderauszahlungen in Produkt 54101 Gemeindestraßen: Maßnahme 6654101201801716 – städtischer Anteil Wohnungsbauerschließung Werftdreieck Produktkonto: 78532000.09612000 in Höhe von 300.000 EUR.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 50 Abs. 1 KV M-V
§   6 Abs. 4 Nr. 1 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

 


Sachverhalt:

 

 

Berechnung Gesamtauszahlungen:    6654101201201401

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz / HAR

 

               0

2.204.177,11

offene Aufträge (AU)

 

             0

676.170,03

Anordnungen (AO u. vorm.AO)

 

                   0

758.969,19

neu beantragte Haushaltsüberschreitung

+

 

300.000

Gesamtauszahlungen

=

 

1.069.037,89

 

 

  1. Mehrauszahlungen Produkt: 54101Bezeichnung: Gemeindestraßen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201201401

Seebad Warnemünde - Georginenstraße

Investitionsposition

40

     

Finanzauszahlungskonto

78532001.09612001

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen - zweckgebunden

 

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen zur

 

a) Unabweisbarkeit

Die Georginenstraße ist ein Bestandteil der Gesamtmaßnahme Seebad Warnemünde und gehört zum Gesamtdeckungskreis 9009 - Verkehrsbaumaßnahmen im Fördergebiet Seebad Warnemünde. Der Georginenplatz bzw. die Georginenstraße sind neuer Bestandteil der Fußgängerzone zu der weiterhin die Straßen Am Leuchtturm, Alexandinenstraße, Kirchenstraße und Am Strom gehören. Im Zusammenhang mit der Widmung dieser Fußgängerzone ist es dringend notwendig die Verkehrsanlage der Georginenstraße  im Anschluss an die Straße Am Leuchtturm anzupassen. Weiterhin sind die Verkehrsanlagen seit mehreren Jahrzehnten stark verschlissen und die Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmer kann zukünftig durch die Instandhaltung nicht mehr gesichert werden. Da es sich bei der Georginenstraße um einen stark von  Touristen belaufenen Bereich handelt, ist hier unverzügliches Handeln unumgänglich.

Die Ausschreibung der Baumaßnahme soll kurzfristig erfolgen. Die Bauzeit ist von 09/2019 bis 11/2020 geplant. Die Georginenstraße wird grundhaft erneuert. Aufgrund der Lage im Denkmalbereich wird die gesamte Oberfläche mit Natursteinen befestigt. Weiterhin wird die Beleuchtung erneuert. Das Bauvorhaben wird gemeinsam mit der Nordwasser GmbH durchgeführt, welche die Regen-, Schmutz- und Trinkwasserleitungen erneuert. Außerdem werden eine Reihe von Kabel und Leitungen anderer Versorger um- bzw. neu verlegt.

 

 


b) Unvorhersehbarkeit:

Durch den derzeit sehr angespannten Markt in der Bauindustrie und den dort vorhandenen Fachkräftemangel gegenüber den anstehenden Leistungen der öffentlichen und privaten Auftraggeber sind die Baukosten überdurchschnittlich hoch. Die Kostenberechnung wurde daher noch einmal den aktuellen Erfahrungen angepasst und überschreitet daher den derzeit im Haushalt geplanten Betrag.  

 

c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7

 nein

 

  1. Nachweis der DeckungProdukt: 54101 Bezeichnung: Gemeindestraßen

    durch Minderauszahlungen in Höhe von 300.000 EUR

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201801716

Städtischer

Anteil Wohnungsbauerschließung Werftdreieck

Investitionsposition

2

     

Finanzauszahlungskonto

78532000.09612000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

 

Begründung der Minderauszahlungen

Der Erschließungsvertrag zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und der WIRO wurde Ende 2018 geschlossen. Die erforderlichen finanziellen Mittel wurden entsprechend den seit 2017 geführten Abstimmungen in den Haushaltsplan des Amtes für Verkehrsanlagen eingeordnet und für die Vertragsunterzeichnung mit der erforderlichen Verpflichtungsermächtigung untersetzt.

 

Die Vorbereitung der EU-weiten Ausschreibung der Planungsleistungen nimmt entsprechend Information der WIRO aufgrund der Komplexität mehr Zeit in Anspruch als erwartet.

Unter Berücksichtigung des umfangreichen Planungsvorlaufes wird es einen Baubeginn nicht vor 2021 geben.

Entsprechend sind die erforderlichen städtischen Mittel in den derzeit in Aufstellung befindlichen Investitionsplan des Amtes für Verkehrsanlagen zeitlich neu eingeordnet.

 

 

 

Berechnung Gesamtauszahlungen:

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz /HAR

 

              0

1.100.000

offene Aufträge (AU)

 

0

0

bereitgestellt

./.

0

0

Anordnungen (AO u. vorm.AO)

./.

                 0

0

Mehrerträge/Mehreinzahlungen

+

 

0

noch zur Verfügung stehende Mittel für o.g. Haushaltsjahr

 

 

1.100.000

als Deckungsquelle eingesetzt

 

 

300.000,00

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Amt für Verkehrsanlagen

Produkt

54101

Gemeindestraße

 

 

 

Produktkonto:

54101

78532001. 09612001

 

 

 

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen - zweckgebunden

Investitionsnummer

6654101201201401

Seebad Warnemünde Georginenstraße

Investitionsposition

40

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein

 

überplanmäßigaußerplanmäßig

 

Teilhaushalt: 66

- in EUR -

Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik

Bezeichnung

Gesamtermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

31

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

2.667.000

1.923.590

     

38

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

34.446.989

18.617.681

 

39

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (31 - 38)

-31.779.989

-16.694.091

     

 

 

 

 

 

 

 

Roland  Methling

 

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Beschlüsse

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13.06.2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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18.06.2019 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen