Stellungnahme - 2019/AN/4641-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die L22 im Bereich der Hanse- und Universitätsstadt Rostock von der Hamburger Straße über die Lübecker Straße,  Warnowufer,  Am Strande bis zur Rövershäger Chaussee ist die höchstbelastete Straße in Mecklenburg-Vorpommern.

Speziell über die Kreuzung Holbeinplatz fahren werktäglich bis zu 43.000 Kraftfahrzeuge. Zur Rushhour sind das ca. 1.500 Kfz/h in Richtung Schutower Kreuz, 1.800 Kfz/h in Richtung Innenstadt und ca. 600 Kfz fahren in die Karl-Marx-Str. in Richtung Parkstraße.

 

Die Lichtsignalanlagen auf der L22 sind am Tag durchgängig koordiniert gesteuert. Das hat sich auch nicht mit der seit Dezember 2018 laufenden Steuerung am Holbeinplatz geändert.

Eine Koordinierung (Grüne Welle) kann grundsätzlich jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen ihre Funktionalität zeigen. Dazu zählen unter anderem:

- Die Verkehrsauslastung auf der koordinierten Strecke muss geringer als 85% sein

- Es darf keine Störungen bzw. Behinderungen im Verkehrsablauf geben, z.B. durch Ladevorgänge, Baustellen oder Unfälle

- Abbiegevorgänge müssen ohne Störungen durch parallel fahrenden Radfahrern oder Fußgängern erfolgen können

- keine Bevorrechtigung des ÖPNV

 

Diese Voraussetzungen sind zur Rushhour in vielen Städten wie eben auch in Rostock nicht gegeben.


- Die Verkehrsbelastung ist zu hoch (Mobilität des motorisierten Individualverkehrs steigt ständig weiter),

- Umleitungsverkehr durch Baustellen in Rostock, aktuelle z.B. Sperrung Parkstraße

- Entladevorgänge vor den Autohäusern, Baustellen auf der L22 im Bereich der Lübecker     Str.

- Behinderung der Rechtsabbieger durch parallel geführte Fußgänger und Radfahrer

- Bürgerschaftsbeschlüsse Nr. 270/33/92 und  598/39/1992 zur generellen Bevorrechtigung und Beschleunigung des ÖPNV an lichtsignalgesteuerten Knotenpunkten – beeinflusst zusätzlich den durchgehenden Verkehrsfluss auf der L22

 

Die Auswertung der Unfallstatistik in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ergab, dass der Holbeinplatz eine Massenunfallhäufungsstelle darstellt. Konkret kam es zwischen den rechtsabbiegenden Kfz von der Hamburger Straße in die Karl-Marx-Straße und den parallel geführten Radfahrern und Fußgängern sehr oft zu Unfällen.

Die zuvor erfolgten Maßnahmen, wie der Umbau der Eckausrundung in die Karl-Marx-Straße, die Rotmarkierung der Radfurt zur Verbesserung der Sicht und zur Erhöhung der Aufmerksamkeit auf die Radfahrer sowie die Aufstellung von Verkehrszeichen brachten keinen signifikanten Erfolg hinsichtlich des Unfallgeschehens.

Die Unfallkommission war gesetzlich verpflichtet, hier Maßnahmen zur Unfallvermeidung durchzuführen.  Die Verantwortung der Straßenbaulastträger – Verkehrssicherungspflicht – wird durch die §§ 823 und 836 BGB begründet und besagt für den Straßenverkehr sinngemäß, dass derjenige, der auf Straßen, die seiner Verfügung unterstehen, Straßenverkehr zulässt, die Pflicht hat, für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen.

In die Verantwortung der Straßenverkehrsbehörden fällt die Verkehrsregelungspflicht. Diese beschreibt die Aufgabe, den Verkehr durch Verkehrszeichen und –einrichtungen möglichst gefahrlos zu lenken.

 

Die geänderte Steuerung der Lichtsignalanlage am Holbeinplatz hat deutlich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Radfahrer und Fußgänger sowie dem rechtsabbiegenden Kfz-Verkehr beigetragen.

Durch die geänderte Steuerung wurde die Unfallgefahr deutlich reduziert.

Gemäß RiLSA (Richtlinie für Lichtsignalanlagen) werden Lichtsignalanlagen an erster Stelle für die Verkehrssicherheit eingerichtet.

 

Die Rücknahme der Maßnahme würde nicht zur Verbesserung der GRÜNEN WELLE führen, da die Grundvoraussetzungen (siehe oben) weiter nicht gegeben sind.

 

 

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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09.05.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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15.05.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben