Informationsvorlage - 2019/IV/4642

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Beratungsfolge

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Am 05. März 2019 trafen sich Vertreter der Regierungsfraktionen, des Finanzministeriums, des Ministeriums für Inneres und Europa sowie Vertreter der kommunalen Spitzenverbände um die Eckpunkte für die Novellierung des FAG 2020 festzulegen.

 

Über die konkreten Verhandlungsergebnisse, denen die Hanse- und Universitätsstadt Rostock als Verbandsmitglied des Städte- und Gemeindetages M-V e.V zugestimmt hat, wurde bereits mit der letzten Informationsvorlage (2019/IV/4537) informiert.

 

Das Ministerium für Inneres und Europa hat nunmehr die gemeindescharfen Berechnungen veröffentlicht.

Über die Internetseite https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Kommunales/Kommunaler-Finanzausgleich/Berechnungen-zum-FAG-2020/ sind die Berechnungen unter Darstellung der bisherigen Zuweisungen für die Jahre 2018 und 2019 sowie der voraussichtlichen Auswirkungen auf das Jahr 2020 für jede Gemeinde einzeln dargestellt.

 

Den Berechnungen zufolge kann die Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit Mehreinnahmen von rund 20,6 Mio. EUR gegenüber dem Haushaltsjahr 2019 rechnen.

 

Hiervon entfallen ca. 11,3 Mio. EUR auf die neu eingeführte Infrastrukturpauschale an die Kommunen. Rund 8,4 Mio. EUR erhält die Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf Grundlage ihrer Einwohnerzahlen (Basiswert 40,34 EUR/ EW), die übrigen 2,9 Mio. EUR werden in Abhängigkeit der kommunalen Steuerkraft gewährt.

 

Auf die Zuweisungen für die Wahrnehmung der Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis entfallen ca. 2,0 Mio. EUR. Die Mehreinnahmen hieraus sind auf die Reduzierung des Selbstbehaltes von bisher 7,5 % auf 3,75 % zurückzuführen. Die Herabsetzung des Selbstbehaltes soll rückwirkend ab dem Haushaltsjahr 2019 erfolgen. Insofern umfassen die 2,0 Mio. EUR Mehrzuweisungen für insgesamt zwei Haushaltsjahre (2019 und 2020).

 

Die übrigen 7,3 Mio. EUR Mehreinnahmen entfallen auf die Schlüsselzuweisungen unter Berücksichtigung der Auflösung der Vorwegabzüge für die übergemeindlichen Aufgaben (mit Ausnahme Theater), für den ÖPNV sowie die Überführung der Zuweisungen für den Familienleistungsausgleich in die Schlüsselmasse.


Die veröffentlichten Berechnungen des Ministeriums für Inneres und Europa für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind der Anlage 1 zu entnehmen. Grundsätzlich liegen den Berechnungen der FAG-Zuweisungen die Ist-Steuereinnahmen  sowie die Einwohnerzahlen des Vorvorjahres zu Grunde. Die veröffentlichten Zahlen für 2020 basieren noch auf Grundlage der Ist-Steuereinnahmen des Jahres 2017 sowie der Einwohner zum 31.12.2017, sodass es hier in jedem Fall noch zu Verschiebungen kommen wird.

 

Die Berechnungen berücksichtigen den Umstieg vom Drei-Säulen-Modell auf das Zwei-Ebenen-Modell mit den gutachterlich herausgearbeiteten Empfehlungen zur Auflösung der Vorwegabzüge und Einführung konkreter Nebenansätze für die gemeindliche und kreisliche Ebene entsprechend der Einigung der Spitzenverbände mit den Ministerien vom 05. März 2019. Konkrete Hinweise zur Berechnung der Zuweisungen an die Gemeinden sind in der Anlage 2 aufgeführt.

 

Obgleich die laut der Berechnung zu erwartenden Mehreinnahmen für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock durchaus erfreulich sind, liegen noch kein konkreter Gesetzesentwurf und somit keine belastbaren Regelungen zur künftigen Verteilung vor.

 

Der Gesetzesentwurf soll nach aktuellem Kenntnisstand Anfang Juni bekannt gegeben werden. Die Hanse- und Universitätsstadt wird dann zunächst prüfen, ob diese Regelungen Benachteiligungen für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock enthalten. Hierfür gibt es an verschiedener Stelle durchaus Anhaltspunkte:

 

Die Verteilung der Infrastrukturpauschale soll zu 65 % auf die Gemeinden und zu 35 % auf die Landkreise erfolgen, wobei eine Aufteilung zum Teil nach Einwohnern und zum Teil nach der gemeindlichen Finanzkraft vorgesehen ist. Durch die prozentuale Aufteilung soll der Anteil der kreislichen Aufgaben der HRO berücksichtigt sein. Diese Regelung ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar und bedarf einer späteren Überprüfung.

 

Die Verteilung der positiven Abrechnungsbeträge aus Vorjahren in Höhe von 70 Mio. EUR wird zur Stärkung der Grund- und Mittelzentren vorgesehen. Die kreisfreien Städte sollen aus diesen Abrechnungsbeträgen keine Zuweisungen erhalten.

 

Aktuell verfolgen die kommunalen Spitzenverbände weiterhin die Forderung, dass durch Streichung des bisherigen Abzugsbetrages in Höhe von 195,3 Mio. EUR (ehemalige IFG-Mittel bzw. SoBEZ) die Eigenfinanzierungskraft der Kommunen durch Anhebung der Schlüsselmasse entsprechend der kommunalen Beteiligungsquote von 34,496 % gestärkt wird. Ebenfalls sind weitere Verständigungen zur Ausgestaltung des Kommunalen Ausgleichsfonds M-V zum Aufbau einer kommunalen Konjunkturrücklage erforderlich.

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock begrüßt grundsätzlich die eingeschlagene Richtung zur Reform des Finanzausgleichsgesetzes und das geschlossene Vorgehen der kommunalen Ebene gegenüber dem Land.

 

 

 

Roland Methling

Oberbürgermeister

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.05.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben