Nachtrag Beschlussvorlage - 2019/BV/4349-01 (NB)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Sachverhalt wird um die Teilbereiche 3 und 4 ergänzt.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (2) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

§ 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

Die Ergänzung dient der Vervollständigung der Sachverhaltsdarstellung. Der ursprüngliche Beschlussvorschlag wird nicht berührt.

 

Teilbereich 3 – Gewerbeflächen –

Die bestandsgeprägten Gewerbeflächen sollen als mittelfristiges Entwicklungsgebiet in die Planung einbezogen werden. Die prozessuale Entwicklung und der Umgang mit den bestehenden Gewerbebauten stehen im Vordergrund. So soll das Areal in einzelnen Phasen und Bauabschnitten entwickelt werden. Das  schrittweise Vorgehen ermöglicht einerseits eine frühzeitige Ausbildung der baulich-/räumlichen Kulissen entlang der äußeren Ränder, andererseits aber auch den Erhalt oder die temporäre Zwischennutzung leerer Hallen als Chance eines gemeinschaftlichen Transformationsprozesses.

Neben dem Entsorgungsunternehmen Veolia Umweltservice Nord GmbH sind noch weitere Gewerbebetriebe in dem Bereich ansässig. Die Besitzverhältnisse und vorhandene Rechte der ansässigen Unternehmen sind im B-Planverfahren beachtlich. Es ist zu klären, in welcher Form diese in die Umgestaltung des Standortes integriert werden können bzw. ob und wie eine einvernehmliche Verlagerung sinnvoll ist. Dieser Prozess ist unter Beachtung der Unternehmerischen Belange durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu steuern.

Dem Areal kommt insofern eine herausragende Bedeutung zu, da hier zur BUGA 2025 Antrittsfläche und Eingangsbereich - Nord - mit Stellplätzen für Pkw und Busse auf ca. 60.000 qm vorgesehen sind. Hier muss der Bebauungsplan die entsprechenden Zwischennutzungen festsetzen.

 

Teilbereich 4 – Uferzone der Warnow –

Dem Forum und Warnow-Quartier vorgelagert wird beispielhaft das Thema „Leben auf dem Wasser“ entwickelt. Die Bauten sollen nicht privilegierten Stadtbewohnern vorbehalten bleiben, sondern der gesamten Bevölkerung zugänglich sein, zum Beispiel als schwimmende Stadtbibliothek oder als ein Stadtplatz auf dem Wasser. Die zum Wasser geneigte Fläche hat hervorragende Qualitäten für die neuen Gebäude und Freiräume. Es entsteht ein ständiger, nicht verstellter Sichtkontakt zum Wasser und zur Altstadt.

Im Planverfahren ist der planungsrechtliche Zugriff auf die Wasserflächen, die noch den Status einer Bundeswasserstraße haben zu klären.

 

Zur planungsrechtlichen Absicherung sämtlicher Belange werden parallel zum Bebauungsplanverfahren umwelt- und artenschutzrechtliche Untersuchungen (mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung) durchgeführt und ggf. weitere Fachplanungen beauftragt sowie ein Grünordnungsplan und Umweltbericht erarbeitet.

In Folge der teilweise großflächigen Überplanung von bisher als Grün- bzw. Maßnahmenflächen festgesetzten Freiflächen (insbesondere im Teilbereich 2) sowie der avisierten Bebauung der dem Forum und Warnow-Quartier vorgelagerten Wasserfläche (Teilbereich 4) ist mit einem erhöhten Ausgleicherfordernis zu rechnen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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07.05.2019 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - ungeändert beschlossen

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09.05.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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15.05.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen