Änderungsantrag - 2019/BV/4510-09 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Dem Beschlussvorschlag wird ein Punkt 14  hinzugefügt:

Festgesetzten Massen, Volumen und Höhen der Gebäude sind abschließend. Ausnahmegenehmigungen, Befreiungen, Erweiterungen, Veränderungen der Basishöhen oder des Terrains sind nicht zulässig. Gegebenenfalls muss in begründeten Einzelfällen eine vorherige rechtzeitige Beteiligung des Ortsbeirates und der Öffentlichkeit sowie eine spezielle Genehmigung durch die Bürgerschaft erfolgen. Alle Maße gelten ab NHN, nicht über dem jeweiligen Terrain“.

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Sachverhalt:

Der Beschlussvorschlag lautet dann unter Punkt 14 wie folgt:

„Festgesetzten Massen, Volumen und Höhen der Gebäude sind abschließend. Ausnahmegenehmigungen, Befreiungen, Erweiterungen, Veränderungen der Basishöhen oder des Terrains sind nicht zulässig. Gegebenenfalls muss in begründeten Einzelfällen eine vorherige rechtzeitige Beteiligung des Ortsbeirates und der Öffentlichkeit sowie eine spezielle Genehmigung durch die Bürgerschaft erfolgen. Alle Maße gelten ab NHN, nicht über dem jeweiligen Terrain“

 

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Begründung:

Die Höhe des früheren sogenannten „Scandlines-Gebäudes“ wurde früher mit 29,60 Metern angegeben. Dies war die Bemessung offenbar über NHN. Jetzt wird die Höhe dieses Gebäudes mit 26,60 Metern beziffert. Das scheint die Höhe über dem Terrain zu sein.

Nach Auskunft des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft liegt das Gelände im Eingangsbereich des WIRO-Hochhauses bei 2,80m über NHN.

 

Bereits bei anderen Bauvorhaben (Molenfeuer, Düenquartier) sind die tatsächlichen Höhen der Gebäude durch diese veränderte Bemessungsgrundlage anders berechnet worden. Diese negativen Erfahrungen verlangen für die Zukunft eine klare Festlegung, um zu verhindern, dass anscheinend festgelegte Limits ausgehebelt werden.

 

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Beschlüsse

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15.05.2019 - Bürgerschaft - vertagt

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21.05.2019 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

 

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03.07.2019 - Bürgerschaft - vertagt

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28.08.2019 - Bürgerschaft - vertagt