Änderungsantrag - 2019/BV/4510-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Beschlussvorlage  wird in Punkt 5 durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Eine „Landmarke“ auf der Mittelmole, die die derzeitige Silhouette nachhaltig verändert, ist nicht zulässig.

 

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Sachverhalt:

Der Beschlussvorschlag lautet im Punkt 5 dann wie folgt:

Eine „Landmarke“ auf der Mittelmole, die die derzeitige Silhouette nachhaltig verändert, ist nicht zulässig.“

 

Begründung:
Die im Sachverhalt der Beschlussvorlage gewählte Formulierung lässt ungewollte Deutungen zu. Es muss unmissverständlich klargestellt sein, dass auf der Mittelmole kein Hochhaus oder keine Landmarke errichtet wird.

 

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Beschlüsse

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15.05.2019 - Bürgerschaft - vertagt

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21.05.2019 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

 

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03.07.2019 - Bürgerschaft - vertagt

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28.08.2019 - Bürgerschaft - vertagt