Beschlussvorlage - 2019/BV/4625
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019 in dem Produktkonto 26101.54110000/74110000 -Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen - Volkstheater Rostock GmbH (VTR) in Höhe von 125.000 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 24.04.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Steuerung
- Beteiligt:
- Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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02.05.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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07.05.2019
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019 in dem Produktkonto 26101.54110000/74110000 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen – Volkstheater Rostock GmbH (VTR) in Höhe von 125.000 EUR wird erteilt.
Die Deckung in Höhe von 125.000 EUR erfolgt aus überplanmäßigen Erträgen/Einzahlungen aus verbundenen Unternehmen (RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH) des Produktes 54701.47300000/67300000.
Beschlussvorschriften: § 6 Abs. 4 Ziffer 1 Hauptsatzung
Sachverhalt:
Am 12.06.2018 wurde zwischen den Theaterträgern sowie den Intendanten der Theater und der Ministerpräsidentin und den Ministerien für Bildung, Wissen und Kultur sowie dem Finanzministerium der Theaterpakt geschlossen.
Der Theaterpakt ist eine Absichtserklärung zur Finanzierung der Mehrspartentheater für den Zeitraum 2018 bis 2028. Mit der Absichtserklärung wird die Zielstellung verbunden, vielfältige und hochwertige Theaterangebote an allen bisherigen Standorten zu sichern und dafür nachhaltige und finanzierbare Strukturen zu schaffen, in denen eine dem Flächentarif annähernde Bezahlung möglich ist.
Die Absichtserklärung ist zu konkretisieren und das Ergebnis vertraglich zu fixieren. Basis der von 2018 bis 2028 zu zahlenden Theaterzuschüsse für Stadt und Land, soll ein auf der Grundlage des Jahres 2018 noch zu ermittelnder Gesamtzuschuss sein, der ab 2019 jährlich um 2,5 % ansteigen soll. Der zu ermittelnde Gesamtzuschuss ist u.a. abhängig von der durch Stadt und Land ausgehandelten Stellenanzahl sowie deren Stellenbewertungen und dem damit verbundenen sonstigen Mehr- oder Minderaufwand.
Die Verhandlungen konnten bisher nicht abgeschlossen werden.
Bereits bei Abschluss des Theaterpaktes war jedoch klar, dass kein weiterer Kulturabbau erfolgen soll und damit in der Konsequenz die vom Abbau bedrohte Tanzsparte zu erhalten war. Das Konzept zur Umsetzung der mit dem Land am 06.05.2015 geschlossenen Zielvereinbarung sah die Schließung der Tanzsparte zum 31.07.2019 vor. Die Umsetzung der Strukturmaßnahme Spartenabbau hätte bis zum 30.06.2018 eingeleitet werden müssen. Das wurde vor dem Hintergrund des Theaterpaktes nicht vollzogen.
Infolge der offenen Fragen aus dem Theaterpakt und der nicht umgesetzten Strukturmaßnahme hat die Volkstheater Rostock GmbH für das Jahr 2019 nur eine vorläufige Wirtschaftsplanung aufgestellt. In der Planung wurde lediglich eine Zuschusserhöhung für den Fortbestand der Tanzsparte (Zeitraum 01.08.2019 bis 31.12.2019) berücksichtigt. Im Übrigen stützt sich die Planung auf das bisherige Theaterkonzept, welches hinsichtlich des Zuschusses die Vorgaben des Landes aus der Zielvereinbarung und die Zuschusshöhe des Haushaltsansatzes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock berücksichtigt. Im Ergebnis kann durch den für die Tanzsparte angezeigten Mehrbedarf bei der Volkstheater Rostock GmbH ein Ergebnis in Höhe von 1,0 TEUR prognostiziert werden.
Ohne die geplante Zuschusserhöhung müsste die Gesellschaft in der Planung für das Geschäftsjahr 2019 einen Verlust in Höhe von 278 TEUR ausweisen. Sie ist nicht in der Lage, durch Einsparungen oder andere Gegensteuerungsmaßnahmen die für den Erhalt der Tanzsparte notwendige Deckung der Aufwendungen aus eigener Kraft zu realisieren.
Da der Erhalt der Tanzsparte während der bisher geführten Gespräche nie vom Land zur Disposition gestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass auch das Land seinen Anteil in Höhe von 153 TEUR (55 % von 278 TEUR) tragen wird.
Der Aufsichtsrat der Volkstheater Rostock GmbH hat in seiner Sitzung am 04.04.2019 der Gesellschafterversammlung empfohlen, der vorläufigen Wirtschaftsplanung der Volkstheater Rostock GmbH zuzustimmen. Zudem wurde die Geschäftsführung beauftragt, dass die Planung nach Abschluss der Verhandlungen zum Theaterpakt unverzüglich zu überarbeiten ist.
Der Oberbürgermeister kann der vorgelegten vorläufigen Wirtschaftsplanung der Volkstheater Rostock GmbH in seiner Funktion als Vertreter der Gesellschafterin Hanse- und Universitätsstadt Rostock nicht zustimmen, wenn die Zuschussansätze im Wirtschaftsplan der VTR und im Haushaltsplan der Stadt nicht übereinstimmen.
Eine fehlende Zustimmung des Gesellschaftervertreters zum Wirtschaftsplan der VTR hätte zur Folge, dass die Vorbereitung der Spielzeit 2019/2020 gefährdet wird. Eine fehlende Zustimmung bedeutet, dass die Prüfung der Unabweisbarkeit und Unabwendbarkeit bei Abschluss von Neuverträgen im Vordergrund zu stehen hat. Die mit der Vorbereitung der Spielzeit einhergehenden Vertragsabschlüsse sind bei einem Theaterbetrieb jedoch jetzt zu schließen.
Aus diesem Grund soll der Ansatz für den Zuschuss der VTR bei den Aufwendungen und Auszahlungen im Kernaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bei von 8.400.000,00 EUR um 125.000,00 EUR auf 8.525.000,00 EUR steigen und damit die Voraussetzung zur Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes der VTR für das Jahr 2019 geschaffen werden.
Die Auswirkungen der Entscheidung werden nachfolgend dargestellt:
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 15
Produkt: 26101Bezeichnung:
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen – Volkstheater Rostock GmbH (VTR)
ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:Bezeichnung:
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2019 | 54110000 |
| 125.000,00 |
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| 74110000 |
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| 125.000,00 |
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Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Ergebnishaushalt in EUR
Nr. gemäß § 4 (10) i.V.m. §2 (1) GemHVO-Doppik | Bezeichnung | Gesamt- ermächtigung | Verfügbar | zu bewilligender Mehrbedarf |
11 | Summe der ordentlichen Erträge | 41.516.200,00 | 37.625.434,00 |
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21 | Summe der ordentlichen Aufwendungen | 31.973.000,00 | 22.456.799,00 | 125.000,00 |
22 |
Ordentliches Ergebnis (11-21) |
9.543.200,00 |
15.168.635,00 |
125.000,00 |
Finanzhaushalt in EUR
Nr. gemäß § 4 (12) i.V.m. § 3 (1) GemHVO-Doppik | Bezeichnung | Gesamt-ermächtigung | Verfügbar | zu bewilligender Mehrbedarf |
10 | Summe der ordentlichen Einzahlungen | 40.520.200,00 | 34.129.434,00 |
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18 | Summe der ordentlichen Auszahlungen | 34.473.200,00 | 24.917.197,00 | 125.000,00 |
19 |
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (10-18) |
4.825.000,00 |
9.212.237,00 |
125.000,00 |
- Mehraufwendungen/-auszahlungen Produkt: 26101
Bezeichnung:
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen
Produktsachkonto | Bezeichnung | Über-/außerplanmäßig zu bewilligender Betrag (EUR) | |
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| Ergebnishaushalt Aufwand | Finanzhaushalt Auszahlung |
26101.54110000 | Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen
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125.000,00 |
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26101.74110000 | Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen
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125.000,00 |
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| 125.000,00 | 125.000,00 |
Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/- auszahlungen
unabweisbar: ohne Zuschusserhöhung droht Verlust, der aus eigener Kraft von der VTR
nicht gedeckt werden kann
unvorhersehbar: Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019
war der Abschluss des Theaterpaktes nicht vorhersehbar.
Nachweis der Deckung
Teilhaushalt: 15 Produkt: 54701 Bezeichnung: RVV
Produkt- sachkonto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt EUR | Finanzhaushalt EUR | ||
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| Mehrertrag | Minderauf- wendungen
| Mehrein- zahlungen | Minder-aus- zahlungen |
54701.47300000/ 67300000 | Finanzerträge/-erlöse aus Verbundenen Unternehmen | 1.000.000,00 |
| 1.000.000,00 |
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Summe |
| 1.000.000,00 |
| 1.000.000,00 |
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Begründung der Deckung:
Gemäß Gesellschafterbeschluss erfolgte die Auszahlung in Höhe von 1.000.000,00 EUR aus dem Gewinn des Jahres 2017 nicht im Jahr 2018 sondern zum 28.02.2019. Aus diesem Betrag wurden bereits ein/e überplanmäßiger Mehraufwand/Mehrauszahlung zum Ausgleich der verbundbedingten Verluste an den Verkehrsverbund Warnow in Höhe von 200.000,00 EUR bewilligt. Zudem erfolgt die Deckung des Mehraufwandes/Mehrauszahlungen für das kostenlose Schülerticket in Höhe von 60.000,00 EUR aus diesem Betrag.
Zusammen mit den Mehraufwand/Mehrausgaben für die Erhaltung der Tanzsparte in Höhe von 125.000,00 EUR verbleiben damit 615.000,00 EUR.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4 MB
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