Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 2019/AM/4616

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- zurückgezogen am 26.04.2019

 

 

Im Städtischen Anzeiger vom 10.04.2019 ist eine Immobilienausschreibung für zwei Grundstücke in der KTV erfolgt.

Die Grundstücke werden zum Verkauf ausgeschrieben.

 

Die Bürgerschaft hat beschlossen, Grundstücke grundsätzlich in Erbpacht zu vergeben.

 

Ich bitte daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

1. Warum erfolgte eine Ausschreibung zum Verkauf und nicht als Erbbaurecht?

 

2. Wie findet der Beschluss der Bürgerschaft zum Erbbaurecht 2018/AN/4078 Berücksichtigung?

 

Vielen Dank.

 

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