Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 2019/AM/4616
Grunddaten
- Betreff:
-
Uwe Flachsmeyer (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Grundstücksausschreibung zum Verkauf statt zur Erbpacht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 26.04.2019
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beteiligt:
- Büro der Präsidentin der Bürgerschaft; Sitzungsdienst
- zurückgezogen am 26.04.2019
Im Städtischen Anzeiger vom 10.04.2019 ist eine Immobilienausschreibung für zwei Grundstücke in der KTV erfolgt.
Die Grundstücke werden zum Verkauf ausgeschrieben.
Die Bürgerschaft hat beschlossen, Grundstücke grundsätzlich in Erbpacht zu vergeben.
Ich bitte daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Warum erfolgte eine Ausschreibung zum Verkauf und nicht als Erbbaurecht?
2. Wie findet der Beschluss der Bürgerschaft zum Erbbaurecht 2018/AN/4078 Berücksichtigung?
Vielen Dank.