Beschlussvorlage - 2019/BV/4589
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung der Vertreterinnen und Vertreter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Rostock AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 02.07.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beschlussvorschriften:
§ 71 in Verbindung mit §§ 31 und 32 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern,
Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Rostock AG
Sachverhalt:
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hält mittelbar 74,9 % der Gesellschaftsanteile über die RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH an der Stadtwerke Rostock AG.
Der § 7 Abs. 1 der Satzung der Stadtwerke Rostock AG vom 23.05.2002 regelt im Folgenden:
„Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern einschließlich der nach dem Betriebsverfassungsgesetz 1952 zu wählenden Arbeitnehmervertreter. Die Mitglieder werden durch die Hauptversammlung gewählt.“
Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008 (Beschluss-Nr. 0769/07-BV) sowie mit Änderungen vom 17.03.2010 wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hanse- Universitätsstadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe der städtischen Unternehmen geregelt.
Im Teil I Pkt. 2.2.5 wird ausgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.
Für die Arbeitnehmer sitzen 3 Mitglieder und für die Mitgesellschafter 2 Mitglieder im Aufsichtsrat der Stadtwerke Rostock AG. Damit sind durch die Bürgerschaft vier Mitglieder für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Rostock AG zu benennen.