Beschlussvorlage - 2019/BV/4585

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestellt 4 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Rostock Port GmbH.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 71 in Verbindung mit §§ 31 und 32 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern,

Gesellschaftsvertrag der Rostock Port GmbH

 

 

Sachverhalt:

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hält unmittelbar 74,9 % der Gesellschaftsanteile an der Rostock Port GmbH.

 

Der § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Rostock Port GmbH vom 14.12.2016 regelt im Folgenden:

 

„Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus sechs Mitgliedern. Vier Mitglieder werden von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und zwei Mitglieder von dem Land Mecklenburg-Vorpommern entsandt und abberufen.“

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008 (Beschluss-Nr. 0769/07-BV) sowie mit Änderungen vom 17.03.2010 wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hanse- und Universitätsstadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe der städtischen Unternehmen geregelt.

 

Im Teil I Pkt. 2.2.5 wird ausgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.


Durch die Bürgerschaft sind vier Mitglieder für den Aufsichtsrat der Rostock Port GmbH zu benennen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Beschlüsse

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03.07.2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss Nr. 2019/BV/4585(nach Feststellen der einfachen Mehrheit und
Sitzverteilung entsprechend der Vorschlagsliste/
Änderungsantrag (ÄA) Nr. -01):

 

Die Bürgerschaft bestellt 4 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Rostock Port GmbH:

 

für die Zählgemeinschaft/Fraktion

Mitglieder

DIE LINKE.PARTEI

Helge Bothur

CDU/UFR

Berthold Majerus

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Dr. Tom Rückborn

SPD

Erhard Sauter