Beschlussvorlage - 2019/BV/4577

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Beratungsfolge

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- zurückgezogen am 24.06.2019 und durch Nr. 2019/BV/0039 zur Bestellung der Vertreterinnen/Vertreter ... ersetzt

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestellt 3 Mitglieder und drei stellvertretende Mitglieder in den Beirat des Hanse-Jobcenters Rostock.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 71 in Verbindung mit §§ 31 und 32 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern,
Kooperationsvereinbarung zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und der Agentur für Arbeit Rostock vom 17.12.2010 in Verbindung mit § 2 (1) Satz 2 Beiratsordnung

 

 

Sachverhalt:

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 01.12.2010 (Beschluss-Nr. 2010/BV/1673) wurde die Kooperationsvereinbarung zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und der Agentur für Arbeit Rostock als gemeinsame Einrichtung beschlossen, die den Namen „Hanse-Jobcenter Rostock“ führt. Hierin wurde die Notwendigkeit der Neubestellung des Beirates festgeschrieben.

 

Gemäß § 6 Abs. 1 der Kooperationsvereinbarung gehören dem Beirat drei Vertreterinnen oder Vertreter der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock an, gemessenen Einfluss entsprechend § 69 Abs. 1 Punkt 3 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sicherzustellen. Des Weiteren gehören dem Beirat die Gleichstellungsbeauftragte der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt sowie bis zu sechs Vertreter der an der örtlichen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik beteiligten Institutionen, insbesondere der Verbände, Kammern und Innungen entsprechend § 18 d. SGB II an.

 

 

 

 

Durch die Bürgerschaft sind drei Mitglieder und drei stellvertretende Mitglieder für den Beirat des Hanse-Jobcenters Rostock zu bestellen bzw. zu benennen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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