Beschlussvorlage - 2019/BV/4577
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung der Vertreterinnen und Vertreter und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Hanse- Universitätsstadt Rostock für den Beirat des Hanse-Jobcenters Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 24.06.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beschlussvorschriften:
§ 71 in Verbindung mit §§ 31 und 32 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern,
Kooperationsvereinbarung zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und der Agentur für Arbeit Rostock vom 17.12.2010 in Verbindung mit § 2 (1) Satz 2 Beiratsordnung
Sachverhalt:
Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 01.12.2010 (Beschluss-Nr. 2010/BV/1673) wurde die Kooperationsvereinbarung zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und der Agentur für Arbeit Rostock als gemeinsame Einrichtung beschlossen, die den Namen „Hanse-Jobcenter Rostock“ führt. Hierin wurde die Notwendigkeit der Neubestellung des Beirates festgeschrieben.
Gemäß § 6 Abs. 1 der Kooperationsvereinbarung gehören dem Beirat drei Vertreterinnen oder Vertreter der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock an, gemessenen Einfluss entsprechend § 69 Abs. 1 Punkt 3 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sicherzustellen. Des Weiteren gehören dem Beirat die Gleichstellungsbeauftragte der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt sowie bis zu sechs Vertreter der an der örtlichen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik beteiligten Institutionen, insbesondere der Verbände, Kammern und Innungen entsprechend § 18 d. SGB II an.
Durch die Bürgerschaft sind drei Mitglieder und drei stellvertretende Mitglieder für den Beirat des Hanse-Jobcenters Rostock zu bestellen bzw. zu benennen.