Beschlussvorlage - 2019/BV/4571

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1. Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13.GB.198 „Feuer-und Rettungswache 3, Dierkower Allee“ von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingereichten Stellungnahmen wurden gemäß ABWÄGUNGSUNTERLAGE (Anlage 1) dokumentiert und geprüft und entsprechend der darin enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom
05. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 344), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom
05. Juli 2018 (GVOBl. M-V, S. 221,228), beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt  Rostock für ein Areal am nördlichen Ortsrand des Stadtteils Dierkow-Neu den Bebauungsplan Nr. 13.GB.198 „Feuer-und Rettungswache 3, Dierkower Allee“, begrenzt

im Nordosten:durch den Verlauf eines Anschlussgleises der Rostocker Straßenbahn
AG,

im Süden:durch die Dierkower Allee,

im Westen:durch die Hinrichsdorfer Straße

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), als SATZUNG
(Anlage 2).

 

3. Die BEGRÜNDUNG einschließlich Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 13.GB.198 „Feuer-und Rettungswache 3, Dierkower Allee“ (Anlage 3) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (2) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

§ 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB), § 8 (3) BauGB, § 10 (1) BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2018/BV/4005  Bebauungsplan Nr. 13.GB.198 "Feuer-und Rettungswache 3,
Dierkower Allee" Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen auf einem Areal am nördlichen Ortsrand des Stadtteils Dierkow-Neu für den Neubau der Feuer- und Rettungswache 3. Die zeitnahe Umsetzung des Vorhabens ist erforderlich, um den Brandschutz und den Rettungsdienst in den Stadtteilen Dierkow und Toitenwinkel auch künftig im notwendigen Maß gewährleisten zu können und somit der kommunalen Aufgabe der Daseinsvorsorge im Rostocker Nordosten zu entsprechen. Am Standort sollen Berufsfeuerwehr, Rettungsdienst und die Freiwillige Feuerwehr untergebracht werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von etwa 3,8 Hektar.

 

Der wirksame Flächennutzungsplan der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Flächen als naturnahe Grünflächen und als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dar. Der Bebauungsplan ist demnach nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Daher erfolgt eine Anpassung des Flächennutzungsplanes (15. Änderung) im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) Satz 1 BauGB.

 

Das Plangebiet ist über die Hinrichsdorfer Straße und die Dierkower Allee erschlossen. Die Hauptein- und -ausfahrten zum Standort sollen von der Dierkower Allee aus erfolgen. Im Alarmfall können Einsatzfahrzeuge direkt auf die Hinrichsdorfer Straße fahren. Bei einer Realisierung des Vorhabens wird eine technische Umgestaltung des Knotenpunktes Hinrichsdorfer Straße/ Dierkower Allee (Anpassung von Steuergerät, technischer Ausrüstung wie Erfassungseinrichtungen und Signalgebern, sowie eine Umprogrammierung der Steuerlogistik) notwendig.

 


Sämtliche Belange und die konkrete Betroffenheit der berührten Belange (z.B. Schall-, Natur- und Artenschutz)  wurden teilweise bereits im Vorfeld der frühzeitigen Beteiligungen zum Vorentwurf durch entsprechende Gutachten ermittelt und geprüft. Die im Grünordnungsplan aufgezeigten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden in den B-Plan übernommen und entsprechend dargestellt. Die praktische Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Realisierung des Neubaus. Die notwendigen Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind gesichert.


Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein könnten, wurden mit Schreiben vom 12.11.2018 gemäß § 4 (2) BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13.GB.198 für das Vorhaben „Feuer- und Rettungswache 3, Dierkower Allee“ unterrichtet und mit Frist zum 21.12.2018 zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgefordert.

 

Schwerpunkte der Abwägung im Zuge der Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13.GB.198 „Feuer- und Rettungswache 3, Dierkower Allee“ von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingeholten Stellungnahmen wurden in der ABWÄGUNGSUNTERLAGE zum Entwurf (Anlage 1) geprüft und dokumentiert und soll entsprechend der darin enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen werden. Der Oberbürgermeister wird die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, von dem Abwägungsergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden keine Hinweise und Anregungen durch die Öffentlichkeit vorgebracht.

 

Die Landesforst MV hat in ihrer Stellungnahme vom 03.12.2018 vorbehaltlich eine Umwandlung von Wald gemäß den gekennzeichneten Flächen in der Planzeichnung in Aussicht gestellt.

Zwecks Praktikabilität bevorzugen alle Projektbeteiligten eine reale Waldumwandlung (Ersatzaufforstung). Eine geeignete Ersatzaufforstungsfläche in der notwendigen Größenordnung kann auf dem Flurstück 41/5, Flur 12, Gemarkung Rostocker Heide nachgewiesen werden.

Der Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (KOE) und der Warnow-Wasser- und Abwasserverband (WWAV) werden dahingehend eine vertraglich gesicherte Vereinbarung treffen, welche Kosten anteilig zu welchen Bedingungen für die erforderliche Waldumwandlung durch die Beteiligten zu tragen sind. Nach Vorlage dieser vertraglich gesicherten Vereinbarung zur Durchführung der notwendigen Ersatzaufforstung kann die Zustimmung der Unteren Forstbehörde verbindlich in Aussicht gestellt werden.

 

Der Bebauungsplan entwickelt seine Rechtmäßigkeit u. a. durch das Abwägungsgebot gemäß § 1 (7) BauGB, welches einen Interessenausgleich zwischen den schutzwürdigen Belangen herbeiführen soll.  Es  bezieht  sich auf den Abwägungsvorgang (Sammlung und Gewichtung der Belange) sowie auf das Abwägungsergebnis. Die im Rahmen des Planverfahrens im Sinne § 1(7) BauGB festgestellten abwägungsrelevanten Belange und die in Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen führten im Abwägungsprozess zu keinen Änderungen an den Grundzügen der Planung. Auf eine erneute öffentliche Auslegung kann daher verzichtet werden.

 


Aufstellungsverfahren, Stand 19.03.2019

[alle angegebenen §§ sind die des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634)

 

Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs.1 BauGB)17.10.2018

- Bekanntmachung (§ 2 Abs.1 BauGB) 01.11.2018 8.

04.2000

frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB)

- Bekanntmachung 06.06.2018

- Bürgerversammlung im Rahmen der Sitzung des 12.06.2018

Ortsbeirates „Dierkow-Neu“

frühzeitige Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs.1 BauGB)

- Anschreiben vom04.05.2018

  Frist bis zum08.06.2018

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss17.10.2018 0.06.2005

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs.1 & § 4 Abs.2 BauGB)

- Bekanntmachung 01.11.2018 1.08.2005

- öffentliche Auslegung vom 12.11.20188.09.2005

  bis zum 10.10.200514.12.2018

- Anschreiben an Behörden vom 12.11.2018
Frist bis zum21.12.2018

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten der Planung trägt die Hansestadt Rostock.

 

Teilhaushalt: 61

Produkt: 51102Bezeichnung: Stadtentwicklung und städtebauliche Planung

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2017

56255010 / Aufwen-dungen für die Erstellung von Bebauungsplänen, städtebauliche Planung, Landschaftsplanung

 

21.750,45 €

 

 

 

 

76255010 / Auszah-lungen für die städtebauliche Planung, Landschaftsplanung

 

 

 

21.750,45  €

 

2018

56255010 / Aufwen-dungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanung

 

53.114,72 €

+

Nachtrag
Anpassung
Artenschutz

3.391,50 €

 

 

 


 

76255010 / Auszah-lungen für die städtebauliche Planung, Landschaftsplanung

 

 

 

56.506,22 €

 

2019

56255010 / Aufwen-dungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanung

 

5.337,88 €

+

Nachtrag

Anpassung Schalltechnisches Gutachten

950,00 €

 

 

 

 

76255010 / Auszah-lungen für die städtebauliche Planung, Landschaftsplanung

 

 

 

6287,88 €

 

Gesamtkosten

 

 

84.544,55 €

 

84.544,55 €

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.04.2019 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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24.04.2019 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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09.05.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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14.05.2019 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

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15.05.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen